Schuldenbremse

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 4

Seit dem 1. Januar 2020 hat Baden-Württemberg die Schuldenbremse im Landesrecht verankert und verbindlich einzuhalten. Teil der Regelung ist ein System zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen nach dem Produktionslückenverfahren des Bundes und die Möglichkeit von Ausnahmen wegen besonderer Notsituationen.Der Urhaushalt sah für 2020 keine Kreditaufnahme vor, obgleich dies in geringem Umfang möglich gewesen wäre. Infolge der 2020 neu auftretenden Corona-Pandemie hatte der Landtag im Oktober 2020 auf Basis der Interimsprojektion des Bundes neue Kredite von bis zu 10.969 Mio. Euro für 2020 veranschlagt. Davon betrafen 7,2 Mrd. Euro unmittelbar die Pandemie. Der Tilgungszeitraum für diesen Teil wurde auf 25 Jahre, beginnend ab 2024, festgelegt. Die weitere Kreditermächtigung betraf im Wesentlichen Schulden zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen. Das Symmetriekonto des Landes dient dazu, die Ausgeglichenheit der konjunkturbedingten Kreditaufnahmen zu überwachen. Es schloss zum 31. Dezember 2020 mit einem Minus von 3.571 Mio. Euro. Bis auf 43,5 Mio. Euro hatte die Landesregierung die Kreditermächtigung für 2020 ausgeschöpft.Im Juli 2021 hatte der Landtag mit dem Dritten Nachtrag die für 2021 bestehende Kreditermächtigung um 1,2 Mrd. Euro auf 3,7 Mrd. Euro erhöht. Davon betrafen 942 Mio. Euro Notlagenkredite, im Übrigen wurden konjunkturelle Kredite etatisiert. Der Rechnungshof bemerkte im Zuge der Beratungen zum Dritten Nachtrag hinsichtlich der neuen Notkredite, dass er die tatbestandliche Voraussetzung der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nicht sah. Im Einsatz des absehbaren Rechnungsüberschusses aus 2020 in einer Größenordnung von 2,6 Mrd. Euro sah er eine realistische und zumutbare Finanzierungsalternative, die vorrangig einzusetzen gewesen wäre. Alternativ dazu hätten Mittel aus dem Beteiligungsfonds und aus Steuermehreinnahmen 2021 zur Verfügung gestanden. Die rechnerische Tilgung der Notkredite aus 2021 im Haushaltsvollzug 2022 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass so 2021 auch aufgrund von Kreditaufnahmen Überschüsse generiert wurden, die als Deckungsmasse für künftige Haushalte bereitstanden. Das Finanzministerium wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Notkreditaufnahme vorgelegen hätten.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.11.2022 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023