Haushaltsreste

Denkschrift 2019, Beitrag Nr. 5

Der Rechnungshof hatte in seiner Denkschrift 2019 dargelegt, dass die 2017 gebildeten und nach 2018 übertragenen Ausgabereste 4,2 Mrd. Euro betrugen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg um 0,8 Mrd. Euro. Im Zehnjahresvergleich hatten sich die Ausgabereste verdreifacht. Ende 2017 standen außerdem noch Einnahmereste von 1,5 Mrd. Euro aus bislang nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen zu Buche. Diese sollten allerdings bis Ende 2019 vollständig abgebaut sein.

Ausgabereste bedürfen einer differenzierten Betrachtung. Ein Aspekt stellte bei der Prüfung der Bindungsgrad der Reste dar. Bei 2,8 Mrd. Euro bestand eine starke Mittelbindung in Form von gesetzlichen Vorgaben, Verträgen, Drittmitteln oder Ähnlichem. Diese Reste konnten grundsätzlich nicht in Abgang gestellt werden. Jedoch könnte in Teilbereichen für die Zukunft eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen erwogen werden, um die Ausgabereste zu reduzieren.

Weitere 936 Mio. Euro wurden im Bereich der Solidarpakte gebildet. Als prägender Faktor war hier der Hochschulfinanzierungsvertrag zu nennen. Knapp 400 Mio. Euro waren in den Personal- und Sachausgabenbudgets der Ressorts gebunden. Lediglich 150 Mio. Euro waren nicht gebundene Ausgabereste.

Darüber hinaus hatten die Landesbetriebe Ende 2017 rund 900 Mio. Euro an liquiden Mitteln auf den Betriebsmittelkonten zur Verfügung. Der genaue Wert der liquiden Mittel konnte - nicht zuletzt aufgrund fehlender Jahresabschlüsse einiger Landesbetriebe - nicht ermittelt werden. Es war nicht bekannt, in welchem Umfang diese Mittel bereits gebunden waren.

Für die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses von Landesbetrieben ist die rechtzeitige Vorlage und Genehmigung der Jahresabschlüsse elementar.

Nach Auffassung des Rechnungshofs sollten die Ausgabereste reduziert werden. Bei den Landesbetrieben sollte die Ergebnisverwendung kritisch geprüft werden. Ihre liquiden Mittel sollten transparent dargestellt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, Ausgabereste künftig nur noch bei zwingendem Bedarf zu bilden und diese bei künftigen Haushaltsansätzen zu berücksichtigen. Die Jahresabschlüsse der Landesbetriebe sollten fristgerecht und vollständig vorgelegt und genehmigt werden. Bei der Entscheidung über die Ergebnisverwendung sollte der Verbleib nicht verausgabter Mittel bei den Landesbetrieben kritisch zu geprüft werden. Die dem Landtag jährlich vorzulegende Liste der Ausgabereste sollte um eine Übersicht über die liquiden Mittel der Landesbetriebe und deren Bindung ergänzt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass im Staatshaushaltsgesetz 2020/2021 eine Neuregelung zu Resten im Sachausgabenbudget getroffen worden sei, um dem Anstieg der Ausgabereste entgegenzuwirken. Danach würden Reste, die 50 Prozent des Sachausgabenbudgets übersteigen, obligat gestrichen, sofern sie nicht auf Rechtsverpflichtungen gegenüber Dritten beruhen. Diese Regelung habe erstmals bei der Ausgabenrestebildung 2019 Anwendung gefunden. Es sei bei der Restebildung 2019 insgesamt ein restriktiver Maßstab angelegt worden. Die Landesbetriebe seien angehalten, Jahresabschlüsse fristgerecht vorzulegen. An die Entscheidung über die Ergebnisverwendung werde hinsichtlich des Verbleibs von Mitteln ein strenger Maßstab angelegt.

Der Aufstellung über die 2019 übertragenen Haushaltsreste sei eine Übersicht über liquide Mittel der Landesbetriebe und deren Bindung beigelegt worden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 12.11.2020 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Obgleich die 2019 ins Folgejahr übertragenen Ausgabereste um nahezu 0,8 Mrd. Euro gestiegen sind, zeigen die getroffenen Maßnahmen erste Wirkungen. So sind die Ausgabereste 2019 im Sachausgabenbudget um mehr als 65 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Der Rechnungshof hat in der Denkschrift 2020 die Reste im Sachausgabenbudget erneut aufgegriffen und empfohlen, die Grenze zur Streichung von Resten auf 20 Prozent des Budgets zu senken.

Letzte Änderung dieses Artikels: 19.10.2021