Vermögensrechnung Baden-Württemberg 2017
Das Ministerium für Finanzen übermittelte dem Landtag für das abgelaufene Haushaltsjahr 2017 eine Vermögensrechnung zum Stichtag 31.12.2017. Zusammen mit der Haushaltsrechnung war die Vermögensrechnung nach Artikel 83 Absatz 1 der Landesverfassung und § 114 der Landeshaushaltsordnung dabei zum ersten Mal Grundlage für die Entlastung der Landesregierung.
Die Vermögensrechnung diente ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 erstmals als Übersicht des Vermögens und der Schulden nach § 14 Landeshaushaltsordnung.
Obwohl die Vermögensrechnung künftig noch weiterentwickelt und ergänzt werden musste, bot sie schon für das Haushaltsjahr 2017 einen guten und detaillierten Überblick über das Vermögen und die Schulden des Landes.
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2017 hatte eine Summe von 232,7 Mrd. Euro. Die Summe der Passivseite überstieg das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen um 162,9 Mrd. Euro. Dieser Betrag wurde auf der Aktivseite als Saldo ausgewiesen.
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2017 des Landes wurde von den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen dominiert. Diese betrugen 176,6 Mrd. Euro. Ohne diese Rückstellung hätte die Vermögensrechnung einen positiven Saldo von 13,7 Mrd. Euro ausgewiesen.
Während die Landeshaushaltsordnung den Inhalt und die Anlagen der Haushaltsrechnung relativ detailliert beschreibt, war für den Vermögensnachweis in § 86 nur bestimmt, dass dieser vom Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit den Ministerien und dem Rechnungshof zu regeln ist. Nach einiger Zeit des parlamentarischen Umgangs mit dem Vermögensnachweis könnte erwogen werden, bei einer Änderung der Landeshaushaltsordnung den § 86 neu zu fassen und - beispielsweise wie beim Bund - die Mindestinhalte des Vermögensnachweises gesetzlich festzulegen. Das Ministerium für Finanzen würde diesen Vorschlag prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Anpassung der Landeshaushaltsordnung umsetzen.
Parlamentarische Behandlung und Erledigung
Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 12.03.2020 beendet.