Ambulanzen der Universitätsklinika Baden-Württemberg
Der Rechnungshof prüfte die Hochschulambulanzen und weitere ambulant erbrachte Leistungen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm im Zeitraum 2012 bis 2016.
Dabei ergaben sich Verbesserungspotenziale insbesondere bezüglich der internen Kostenrechnung, der Erlösvereinbarungen mit den Kassen, der Überschreitung der Hochschulambulanz-Obergrenzen und bei ambulanten Operationen.
Zur Verbesserung der Betriebsergebnisse notwendig wären eine belastbare Kostenträgerrechnung, die an den Universitätsklinika bislang nur unzureichend eingeführt war, eine bessere Steuerung der Patientenströme in der Ambulanz und Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bei ambulanten Operationen. Außerdem sollten die mit den Krankenkassen ausgehandelten Entgelte realitätsnäher festgesetzt werden.
Die Landesregierung könnte auf diese Verbesserungsmaßnahmen über ihre Vertreter in den Aufsichtsräten der Universitätsklinika hinwirken.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Universitätsklinika für ihre ambulanten Bereiche die Einführung einer belastbaren Kostenträgerrechnung auf Vollkostenbasis prüfen. Mit den gesetzlichen Krankenkassen sollten ferner kostendeckende Entgelte bei angemessenen Umsatzobergrenzen vereinbart werden. Des Weiteren sollte durch geeignete Maßnahmen eine Einhaltung der vereinbarten Umsatzobergrenzen sichergestellt werden, um dadurch Entgeltrückzahlungen zu vermeiden. Zudem sollte die Zusammenarbeit mit den kassenärztlichen Notfallpraxen verbessert werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Universitätsklinika die Einführung einer Kostenträgerrechnung im Bereich der Hochschulambulanzen im 1. Halbjahr 2020 prüfen würden. Im Verhandlungswege seien bereits höhere Budgets und höhere Fallzahlen vereinbart worden. Gleichfalls seien die Rückzahlungen reduziert worden. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit den kassenärztlichen Notfallpraxen seien zudem die in den Hochschulambulanzen zu behandelnden Notfälle reduziert worden.
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag am 09.06.2022 erneut berichtet.