Verfasste Studierendenschaften
Mit Gesetz vom 10.07.2012 wurden an den baden-württembergischen Hochschulen „Verfasste Studierendenschaften“ als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts errichtet. Sie sollen u. a. die hochschulpolitischen, fachlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahrnehmen. Für diesen Zweck erheben sie Beiträge zwischen 5 Euro und 21 Euro je Semester von den Studierenden, was zu landesweiten Beitragseinnahmen von jährlich rund 6,5 Mio. Euro führt.
Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter hatten 15 von 42 Verfassten Studierendenschaften geprüft. Bei den Prüfungen zeigten sich Defizite vor allem in der Organisation, der Aufgabenwahrnehmung und der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Mehrere Studierendenschaften hatten hohe Rücklagen gebildet, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht erforderlich waren. Viele Studierendenschaften hatten kein Konzept, wie diese Rücklagen verwendet werden sollten. Der Rechnungshof schlug daher vor, die Beiträge zu senken und die Rücklagen abzubauen.
Häufig wurden die Haushaltspläne zu spät aufgestellt und die Jahresabschlüsse erst in der nächsten oder übernächsten Amtsperiode des Allgemeinen Studierendenausschusses vorgelegt. Die (vom Gesetz vorgesehene) interne Rechnungsprüfung durch eigene Rechnungsprüfer fand nur an wenigen Hochschulen statt.
Der Rechnungshof empfahl den Verfassten Studierendenschaften und den Hochschulen, bei Beschaffungen, bei juristischen Problemen, bei der Erstellung der Haushaltspläne und der Prüfung der Jahresabschlüsse enger zu kooperieren.
Das Wissenschaftsministerium sollte den Studierendenschaften durch eine Richtlinie die notwendigen Hinweise für eine korrekte Erfüllung ihrer Aufgaben geben. Es sollte auch prüfen, ob im Landeshochschulgesetz die (interne) Rechnungsprüfung der Studierendenschaft als Pflichtaufgabe der jeweiligen Hochschule definiert werden sollte. Möglicherweise kämen auch weitere Ergänzungen des Landeshochschulgesetzes aufgrund der Prüfungserfahrungen in Betracht.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Arbeit der Verfassten Studierendenschaften durch eine Richtlinie des Ministeriums zu unterstützen, die die wichtigsten rechtlichen Fragen praxisgerecht aufbereitet. Außerdem sollte geprüft werden, ob die vom Rechnungshof getroffenen Feststellungen Änderungen der einschlägigen Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes erforderlich machen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Verfassten Studierendenschaften je nach Hochschulart sehr unterschiedlich organisiert und personell ausgestattet seien. Während bei Universitäten die Verfassten Studierendenschaften häufig festangestelltes Personal beschäftigten, würden Verwaltungsaufgaben der Verfassten Studierendenschaften an kleineren Hochschulen auch von gewählten Studierendenvertretern wahrgenommen, die dazu auch noch häufig wechselten. Anstelle einer vom Rechnungshof vorgeschlagenen Richtlinie halte die Landesregierung eine Zusammenführung vorhandener Materialen (z. B. Regelungen zum Haushaltsrecht oder zum Datenschutzrecht) für zielführender. Sie habe hierzu die Antworten von 14 Hochschulen und 10 Verfassten Studierendenschaften ausgewertet. Auf dieser Basis plane sie, eine Materialsammlung zu Fragen der alltäglichen Verwaltung zusammenzustellen, für Grundsatzfragen allgemeine Handlungsanleitungen zu erstellen und das Ganze in einem „Wissensportal“ den Verfassten Studierendenschaften zur Verfügung zu stellen. Anfang August 2020 sei das Forum der Landesstudierendenvertretung freigeschaltet worden (https://forum.lak-bawue.de/). Die Befüllung der Plattform sei noch in Arbeit. Im Entwurf des Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetzes sei vorgesehen, dass die Verfassten Studierendenschaften, Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte von der Hochschule auf Grundlage einer Vereinbarung erledigen lassen können und die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Abschluss der Rechnungslegung bzw. den Jahresabschluss hochschulöffentlich bekannt machen. Durch die Aufnahme der Möglichkeit im Gesetzentwurf, die Abgaben-, Kassen und Rechnungsgeschäfte der Verfassten Studierendenschaft durch Vereinbarung von der Hochschule erledigen zu lassen, könne die Rechnungsprüfung nicht als Pflichtaufgabe der Hochschule definiert werden. Gemeinsames Personal könnten mehrere kleine Verfasste Studierendenschaften bereits heute de lege lata einstellen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.03.2022 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Der Denkschriftbeitrag hat dazu geführt, dass die Rahmenbedingungen für die Verantwortlichen der Verfassten Studierendenschaften u. a. durch die Einrichtung eines Wissensportals wesentlich verbessert wurden. Auch die im Rahmen des Hochschulrechtsänderungsgesetz eingeführten Änderungen werden vom Rechnungshof in der Tendenz positiv gesehen.