Sonderförderprogramme des Verkehrsministeriums
Das Verkehrsministerium hatte 2015 fünf Sonderförderprogramme im öffentlichen Personennahverkehr mit jeweiligen Fördervolumen zwischen 1,7 Mio. Euro und 5 Mio. Euro aufgelegt. Hierzu gehörten Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltepunkten, die Einrichtung von Regiobuslinien, das Neubürgermarketing, Bürgerrufautos und Modelle des innovativen öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum. Die Sonderprogramme hatten unterschiedliche Laufzeiten, teilweise endeten sie erst 2019.
Mit baulichen Verbesserungen, neuen Verkehrsleistungen und Mobilitätsinformationen sollten zusätzliche Angebote geschaffen werden, um mehr Fahrgäste zu gewinnen. Die Sonderförderprogramme waren teilweise als Modellvorhaben mit Anreizfunktion oder als befristete Förderung angelegt.
Der Rechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass einige Programme nur eingeschränkt Modellcharakter haben. Außerdem fehlten häufig konsequente Evaluierungen und Erfolgskontrollen.
Er regte an, dass das Land Sonderprogramme nur fördern sollte, wenn sie innovativ und wegweisend sind, Potenziale der Digitalisierung erschließen sowie die ökonomische und ökologische Effizienz des Verkehrssystems steigern. Die Regelungen des Zuwendungsrechts müssten eingehalten werden. Außerdem empfahl er, dass die Bewilligungsstellen Evaluierungen aktiv und regelmäßig durchführen und auf eine Erfolgskontrolle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben achten.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, Modellvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr nur zu fördern, wenn sie innovativ und wegweisend sind, die positiven Potenziale der Digitalisierung erschließen sowie die ökonomische und ökologische Effizienz des Verkehrssystems steigern. Entsprechende Sonderförderprogramme sollten regelmäßig evaluiert und bei der Förderung eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass zwischenzeitlich eine Evaluierung bzw. Erfolgskontrolle der Sonderförderprogramme in Vorbereitung bzw. bereits erfolgt sei. Die positive Wirkung des Neubürgermarketing habe im Rahmen der Evaluation nachgewiesen werden können. Für das Förderprogramm Regiobuslinien sei 2018 eine Erfolgskontrolle eingeführt worden. Eine Auswertung der Erfolgskennzahlen erfolge nach Abschluss des ersten Betriebsjahres aller neuen 2018 bewilligten Linien. Im Abschlussbericht zu den beiden Modellprojekten des innovativen öffentlichen Personennahverkehrs würde neben dem Erfüllungsgrad auch die Entwicklung der Fahrgastzahlen als Erfolgskennzahl dokumentiert. Im Übrigen werde auch bei neuen Förderprogrammen eine Evaluation und Erfolgskontrolle vorgesehen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 18.07.2019 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat die Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen. Sie hat die erforderlichen Schritte für eine Evaluation und Erfolgskontrolle der Sonderförderprogramm eingeleitet und wird die Vorgaben auch bei neuen Förderprogrammen berücksichtigen.