Steuerprüfungen bei den Veranlagungsstellen der Finanzämter
Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter untersuchen seit Jahren die Arbeit der Finanzämter im Land. Im Fokus steht dabei regelmäßig die Frage, ob die Steuern rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Schwerpunkt entsprechender Erhebungen waren in den letzten Jahren die Veranlagungsstellen als Kernbereich der Finanzämter. In den Jahren 2011 bis 2017 wurde in 57 Finanzämtern untersucht, wie diese die bedeutsamen Steuerfälle bearbeiten. Dabei ergaben sich zahlreiche Beanstandungen mit teilweise hohen finanziellen Auswirkungen. Das finanzielle Volumen der von der Finanzkontrolle festgestellten Fehler betrug nahezu 140 Mio. Euro.
Einer der Hauptgründe für die unzureichende Arbeitsqualität war das komplizierte und sich ständig ändernde Steuerrecht. Durch einfachere Steuergesetze ließe sich auch der Anteil der Steuerfälle deutlich erhöhen, bei denen der Steuerbescheid -nach einer IT-gestützten Risikoprüfung der Steuererklärung - vollautomatisch erstellt werden könnte. Ein weiterer Grund für die vorgefundene Arbeitsqualität war die unzureichende IT-Unterstützung. Diese müsste weiter verbessert werden. Insbesondere müsste die elektronische Übermittlung und Auswertung von Daten aus Grundlagenbescheiden realisiert werden. Dadurch könnten Ressourcen freigesetzt werden, die für eine Qualitätssteigerung bei der Bearbeitung der bedeutsamen Steuerfälle einsetzbar wären.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, sich für eine Vereinfachung des Steuerrechts einzusetzen und die IT-Unterstützung der Steuerverwaltung im KONSENS-Verbund weiter zu verbessern, insbesondere die seit Jahren beabsichtigte elektronische Übermittlung und die automatische Auswertung der Daten aus Grundlagenbescheiden zu realisieren.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, sie sehe die Vereinfachung des Steuerrechts als Daueraufgabe. Dies sei im aktuellen Koalitionsvertrag so vorgesehen und werde auch schrittweise laufend umgesetzt.
Zudem teile sie auch die Auffassung, dass die IT-Unterstützung insbesondere bei der Auswertung von Daten aus Grundlagenbescheiden weiterhin verbessert werden müsse. Eine maschinelle Übermittlung der Daten sei voraussichtlich Ende 2020 zu erwarten. Zusammen mit der bereits eingeführten Schnellerfassungsmaske und einer zentralisierten Bearbeitung dürfte sich eine Reduzierung der festgestellten Fehler erreichen lassen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 12.11.2020 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Der Rechnungshof begrüßt die bereits umgesetzten Maßnahmen. Für unbefriedigend hält er jedoch, dass seine weitergehende - bereits in der Denkschrift 2006 enthaltene und in der Denkschrift 2014 wiederholte - Empfehlung bis dato nicht realisiert ist: Im Zeitalter der Digitalisierung sollte es selbstverständlich sein, dass Daten aus Grundlagenbescheiden nicht nur elektronisch übermittelt, sondern auch elektronisch ausgewertet werden. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Empfehlung ist bisher nicht ersichtlich.