Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Denkschrift 2016, Beitrag Nr. 17 (Kapitel 0806)

Bei dem als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung geführten LGL existierte keine betriebswirtschaftliche Steuerung. Durch die Herstellung und den Vertrieb nichtamtlicher, touristischer Karten entstand ein hohes Defizit von jährlich rund 1 Mio. Euro. Der Rechnungshof empfahl, sich aus diesem Geschäftsfeld zurückzuziehen und es privaten Anbietern zu überlassen. Trotz jährlicher Prüfungspflicht war die Kasse des Landesamts letztmals 2011 geprüft worden. Das Landesamt hatte seine Jahresabschlüsse bisher erheblich verspätet vorgelegt. Dies behinderte die zuständigen Ministerien und den Haushaltsgesetzgeber bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Steuerungsfunktionen. Ohne den Haushaltsgesetzgeber einzubeziehen, wurden aus überhöhten Zuführungen hohe Rücklagen gebildet und für ein großes IT-Projekt verplant.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, beim LGL unverzüglich die volle Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung herzustellen und die Wirtschaftlichkeit der Herstellung touristischer und anderer nichtamtlicher Karten deutlich zu verbessern. Das LGL sollte dazu in einem ersten Schritt in 2017 Einsparungen von rund 200.000 Euro erbringen. Es sollte sichergestellt werden, dass die Kasse regelmäßig geprüft wird und die Jahresabschlüsse fristgerecht erstellt werden. Die Rücklagenzuführung sollte zukünftig unter Berücksichtigung der Höhe der selbsterwirtschafteten Haushaltsvorteile auf die Erfordernisse des Einzelfalls begrenzt werden. Des Weiteren sollte das Defizit bei der Herstellung touristischer und anderer nichtamtlicher Karten bis 2021 um weitere 550.000 Euro reduziert werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, das LGL habe das interne Rechnungswesen in Teilen neu eingerichtet. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Schwachstellen seien behoben worden. Die Einsparvorgaben bei der Kartenherstellung von 450.000 Euro seien umgesetzt worden. Bei einer optimistischen Vorausschau könnten die Herstellungskosten um weitere 300.000 Euro reduziert werden. Dies sei jedoch ein ambitioniertes Ziel. Seit September 2016 wäre für die jährliche Prüfung der Kasse das LGL selbst und ergänzend alle fünf Jahre die Oberfinanzdirektion Karlsruhe zuständig. Für das Geschäftsjahr 2017 solle der Jahresabschluss erstmalig fristgerecht vorgelegt werden. Das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hätten dann aktuelle Entscheidungsgrundlagen für die Verwendung von eventuell in der Zukunft erwirtschafteten Haushaltsvorteilen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 23.07.2020 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung hat die Beschlüsse des Landtags weitgehend umgesetzt. Die Funktionsfähigkeit des internen Rechnungswesens wurde hergestellt. Insbesondere bei der Herstellung und dem Vertrieb nichtamtlicher, touristischer Karten konnten erhebliche Einsparungen erzielt werden.

Letzte Änderung dieses Artikels: 23.09.2020