Förderung von Investitionen und Gebäudebetriebskosten für die Kleinkindbetreuung

Denkschrift 2016, Beitrag Nr. 12 (Kapitel 0439)

Der Bund stellte Baden-Württemberg für den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren von 2008 bis 2018 insgesamt 449 Mio. Euro zur Verfügung. Das Land legte ergänzend dazu 2015 ein einmaliges Investitionsprogramm von 50 Mio. Euro auf. Die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung förderte das Land bis 2013 mit Festbeträgen. Seit 2014 tragen Land und Bund 68 Prozent der jährlichen Betriebsausgaben. 2014 waren dies 456 Mio. Euro.

Das damals zuständige Sozialministerium und der Gemeindetag waren sich einig, dass maßgebend für den Ausbau der Betreuungsplätze der örtliche Bedarf und nicht die angestrebte durchschnittliche Versorgungsquote von 34 Prozent sein soll. Belastbare Kenntnisse über den aktuellen Bestand an Betreuungsplätzen, deren Belegung oder den ungedeckten Bedarf hatte das Land nicht.

Seit Anfang 2008 war bekannt, dass die Kommunen bei der Bedarfsermittlung in der Vergangenheit unterschiedliche Maßstäbe anlegten. Obwohl 2010 die Fehlentwicklung beim Ausbau der Betreuungsplätze offenkundig wurde, griff das Kultusministerium nicht ein. In der Folge wurden Betreuungsplätze eingerichtet, die nicht belegt werden konnten.

Über ein Drittel der geprüften Kindertagesstätten waren überdimensioniert. Es mangelte an einem verbindlichen, am pädagogischen Konzept orientierten Raumprogramm. Über das Normalmaß hinausgehende Flächen und Standards führen zu beträchtlichen zusätzlichen Gebäudebetriebskosten, die Land und Bund zu Zweidritteln bezahlen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Möglichkeit für regelmäßige landesweite Erhebungen von detaillierten Bestands- und Bedarfsdaten sowie Belegungsquoten von Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der Kostenfolgen zu prüfen. Die Möglichkeit einer förderunschädlichen Belegung von nicht belegten Betreuungsplätzen mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung sollte geprüft und mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass für eine landesweite Erhebung im Sinne des Beschlusses kein geeigneter Verwendungszweck erkennbar sei. Für eine solche Datenbank würden erhebliche, nicht bezifferbare Kosten entstehen. Nicht belegte Betreuungsplätze könnten nach Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium nicht mit Kindern ab drei Jahren belegt werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 20.07.2017 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 17.01.2018