Landesschulden und Landesvermögen
Die Landesregierung nahm 2015 keine neuen Schulden auf. Die Schulden des Landes betrugen am 31.12.2015 einschließlich der verlagerten Verpflichtungen 47,8 Mrd. Euro. Die Kreditmarktschulden beliefen sich wie im Vorjahr auf 46,3 Mrd. Euro. Auf eine zunächst vorgesehene Nettokreditaufnahme von 768 Mio. Euro konnte aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen verzichtet werden.
Der Finanzplan des Landes 2016 wies zwar für 2017 und 2018 eine geringe rechnerische Nettokreditaufnahme nach der Verordnung zu § 18 Landeshaushaltsordnung aus. Im Finanzplan wurde aber das Ziel artikuliert, auch 2017 und 2018 keine neuen Schulden aufzunehmen. Für 2019 und 2020 wies der Finanzplan eine rechnerisch ermittelte Tilgungsverpflichtung von insgesamt 970 Mio. Euro aus. Der Rechnungshof empfahl, auch in den Jahren bis 2019 auf eine Nettokreditaufnahme vollständig zu verzichten. Zwischenzeitlich stand fest, dass nach § 18 Landeshaushaltsordnung und der dazugehörigen Verordnung in 2017 eine Nettotilgung zu leisten sein wird. Die Landesregierung beabsichtigte, durch die Änderung der Verordnung zu § 18 Landeshaushaltsordnung auch den Abbau der impliziten Verschuldung als Tilgung zuzulassen.
Zum 31.12.2014 wies der Haushaltsabschluss des Landes im rechnungsmäßigen Gesamtergebnis einen bis dato nicht im Haushalt vereinnahmten Überschuss von insgesamt 4,5 Mrd. Euro aus. Dieser Überschuss und ein Teil des für 2015 erwarteten rechnungsmäßigen Überschusses wurden mit dem Zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 im Haushalt veranschlagt.
Fehlbeträge sind nach der Landeshaushaltsordnung spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr einzustellen. Für Überschüsse gibt es eine entsprechende Regelung in Baden-Württemberg nicht. Dadurch können Überschüsse zum Teil über mehrere Haushaltsjahre verteilt im Haushalt vereinnahmt werden. Die haushaltsmäßige Abwicklung der Überschüsse konnte in den Haushaltsplänen nicht nachvollzogen werden.
In eine dauerhafte Regelung der Schuldenbremse sollte nach Auffassung des Rechnungshofs einbezogen werden, wie Überschüsse künftig behandelt und wie sie im Staatshaushaltsplan und in der Haushaltsrechnung dargestellt werden. Dabei sollte auch geklärt werden, ob und in welcher Weise Überschüsse in ein Konjunkturbereinigungsverfahren einfließen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Behandlung von Überschüssen in die Überlegungen zu einer dauerhaften Schuldenbremse einzubeziehen. Dabei sollte insbesondere geregelt werden, wie Überschüsse in ein Konjunkturbereinigungsverfahren einfließen und wie sie im Staatshaushaltsplan und in der Haushaltsrechnung des Landes dargestellt werden.
Im Übrigen hat der Landtag von der Mitteilung des Rechnungshofs am 08.03.2017 Kenntnis genommen.
Reaktion der Landesregierung
Parlamentarische Erledigung
Nach § 37 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg hat die Landesregierung innerhalb von sechs Monaten zu berichten. Die Landesregierung hat am 21.07.2017 berichtet.