Neubauten zur Kinderbetreuung an Hochschulen

Denkschrift 2015, Beitrag Nr. 16

Der Rechnungshof untersuchte die Wirtschaftlichkeit von sechs landeseigenen Neubauten zur Kinderbetreuung. 16 Mio. Euro wurden für 400 Betreuungsplätze an Hochschulen investiert. Die Kita-Plätze kommen Bediensteten oder im Einzelfall auch Studierenden zugute. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Kitas des Landes deutlich teurer als vergleichbare Maßnahmen der Kommunen waren. Bei mehreren Maßnahmen entstanden dem Land Gesamtbaukosten von mehr als 50.000 Euro je Betreuungsplatz. Die Kitas in kommunaler Trägerschaft kosteten nach bundesweiten Vergleichsstudien unabhängiger Institute dagegen im Mittel nur 30.000 Euro je Betreuungsplatz. Die Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe. Das Land übernimmt diese Aufgabe mancherorts freiwillig. Der Rechnungshof regte an, vor der Planung von weiteren landeseigenen Neubauten, Alternativen bei den Kommunen zu prüfen. Das Land hat u. a. für Finanzämter und Polizeigebäude einheitliche Musterraumprogramme. Für den Neubau von Kitas hatte das Land bislang keine Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit gemacht. Der Rechnungshof regte daher die Einführung von verbindlichen Flächenkennwerten für landeseigene Kitas an. Auch die Kommunen würden von Kennwerten profitieren und könnten ihre Vorhaben vorab prüfen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, vor der Planung von Neubaumaßnahmen zur Kinderbetreuung für Bedienstete des Landes als Alternative den Erwerb von Belegungsrechten, die Mitnutzung kommunaler Kapazitäten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen. Außerdem sollten zwischen den Ressorts abgestimmte einheitliche Richtwerte für Flächen und Ausstattung zur Kinderbetreuung eingeführt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass für die Unterbringung der Kinderbetreuung für Landesbedienstete künftig die Dienstabweisung (DAW) angewendet werde. Darüber hinaus prüfe das Land zur Unterbringung auch Belegungsrechte oder Mitnutzung kommunaler Kapazitäten. Das Ministerium für Finanzen beabsichtige einheitliche Richtwerte für Flächen und Ausstattung einzuführen. Eine geregelte Anwendung einer Bedarfsbemessungssystematik könne ab Frühjahr 2017 erfolgen. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe habe ein Musterraumprogramm ausgearbeitet. Die Bedarfsermittlung erfolge mittels eines nutzerabhängigen Schlüssels der zu betreuenden Kinder (Anzahl, Alter und Betreuungsdauer). In einem künftigen weiteren Arbeitsschritt würden Raumqualitäten Kosten zugewiesen. Soweit eine vorgezogene Prüfung von Alternativen wie Erwerb von Belegungsrechten oder Mitnutzung kommunaler Kapazitäten im Vorfeld ergebnislos blieben, solle bei allen Baumaßnahmen für Kinderbetreuungsstätten im Land, die landeseinheitlich zu handhabende Flächen- und Kostensystematik angewandt werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.11.2016 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 09.12.2016