Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen

Denkschrift 2015, Beitrag Nr. 7

Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen verursachen teils hohe Kosten, die bislang ausschließlich vom Steuerzahler getragen wurden. Selbst kommerzielle Veranstalter werden an den Kosten nicht beteiligt, auch wenn sie hohe Einnahmen erzielen. Beim Fußball sind die Kosten für Polizeieinsätze mit Abstand am höchsten. Zählt man alle Einsatzstunden und Kosten in Deutschland zusammen, kommt man z. B. in der Saison 2012/2013 rechnerisch auf mehr als 2.700 Polizeibeamte (in Vollzeitäquivalenten), die für die Sicherung von Fußballspielen gebunden waren. Die Kosten für Spiele mit Profiligavereinen betrugen über 150 Mio. Euro. Allein in Baden-Württemberg waren in diesem Zeitraum mehr als 150 Kräfte der Polizei (in Vollzeitäquivalenten) im Einsatz. Dadurch wurden Kosten in Höhe von 13,8 Mio. Euro verursacht, die zu rund 90 Prozent auf die drei Profiligen entfielen. Indirekte Kosten sind hierbei nicht berücksichtigt.

Der Rechnungshof schlug - neben Anregungen zur Eindämmung von Gewalt in und um die Fußballstadien - vor, eine gebührenrechtliche Ermächtigungsgrundlage für einen Polizeikostenersatz zu schaffen. Damit würde Baden-Württemberg der Bremischen Bürgerschaft folgen, die 2014 eine entsprechende Regelung insbesondere für sogenannte „Risikospiele“ in Kraft setzte.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Klage der Deutsche Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen über die Möglichkeiten zur Schaffung einer gebührenrechtlichen Regelung zu berichten.

Außerdem sollte die Entwicklung der Einsatzstunden nach den coronabedingten einsatzschwachen Jahre für 2021/22 dargestellt werden, um den Erfolg der Stadionallianzen besser einschätzen zu können. Ebenso sollte die Entwicklung der Rechtslage in den anderen Ländern aufgezeigt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, das Innenministerium habe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgewertet. Demnach könne der baden-württembergische Gesetzgeber grundsätzlich eine gebührenrechtliche Regelung zum Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen unter Beachtung bestimmter Vorgaben schaffen. Die Einführung einer Gebührenregelung müsse jedoch sorgfältig abgewogen werden.

Für das Innenministerium seien die Stadionallianzen die einzig erfolgversprechende Herangehensweise. Sie seien in Baden-Württemberg etabliert, würden weiterentwickelt und hätten die Einsatzstunden bereits erheblich reduziert. An einem für die Stadionallianzen zugeschnittenen und vom Bund finanzierten Forschungsprojekt habe sich Baden-Württemberg beteiligt. Der Abschluss der Studie sei im dritten Quartal 2022 vorgesehen.

Eine Vollauslastung der Stadien sei erst seit Frühjahr 2022 durchgängig möglich gewesen. Somit könne die vergangene Spielzeit 2021/2022 noch nicht mit Spielzeiten ohne Corona-Einschränkungen verglichen werden.

Eine Länderumfrage zur Rechtslage in anderen Ländern habe ergeben, dass außer Bremen noch kein anderes Land eine rechtliche Grundlage für den Kostenersatz geschaffen habe. Nur in wenigen Ländern sei eine solche geplant. Mittlerweile habe die DFL Verfassungsbeschwerde erhoben.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht in Gänze parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag bis 30.06.2024 erneut zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 27.12.2022