Lehrverpflichtung der Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Die Finanzkontrolle untersuchte 2012 an fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, inwieweit die Vorgaben der Lehrverpflichtungsverordnung eingehalten wurden. Die Lehrverpflichtung eines Professors betrug regelmäßig 18 Lehrveranstaltungsstunden. Sie konnte für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ermäßigt werden. Die Erfüllung der Lehrverpflichtung war durch eigenhändige Erklärung jedes zur Lehre verpflichteten Hochschulangehörigen zu dokumentieren.
Die Mehrzahl der Professoren erfüllten ihre Lehrverpflichtung vollständig und korrekt. Allerdings wurden die individuell erbrachten Lehrleistungen an mehreren Hochschulen unzureichend dokumentiert. Außerdem waren Fehler und Rechtsverstöße bei der Gewährung von Ermäßigungen, der Anrechnung von Lehrleistungen auf das Deputat und beim Ausgleich von Mehr- und Minderleistungen zu beanstanden.
Der Rechnungshof forderte, die einschlägigen Regelungen der Lehrverpflichtungsverordnung sorgfältig zu beachten.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, im Rahmen der Fachaufsicht dafür zu sorgen, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Erfüllung der Lehrverpflichtung ihrer Professoren sicherstellen und dies wie vorgeschrieben dokumentieren.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass das Wissenschaftsministerium die Einschätzung des Rechnungshofs teile und alle Hochschulen auf die Feststellungen des Rechnungshofs hinweisen werde. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhielten den Denkschriftbeitrag mit dem Hinweis, auf eine flächendeckende Erfassung der Lehrleistung zu achten und die Einhaltung der geltenden Lehrverpflichtungsverordnung sicherzustellen. Fehlerhafte Anrechnungen und Ermäßigungen der Deputatserfüllung seien nach zu leisten. Aufgrund von Stellungnahmen der fünf geprüften Hochschulen gehe das Wissenschaftsministerium davon aus, dass den erhobenen Monita vollumfänglich nachgekommen wird.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 24.07.2014 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Den Empfehlungen des Rechnungshofs wurde gefolgt.