Landespolizeiorchester Baden-Württemberg
Der Rechnungshof
untersuchte das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg. Es bestand aus 36
Mitgliedern, die ausschließlich musizierten. Ein Teil der Musiker waren Polizeibeamte.
Das Landespolizeiorchester war bei weitem nicht ausgelastet. 70 Auftritte in
2010 und 55 in 2011 machten dies deutlich. Den größten Teil der Arbeitszeit
probten die Berufsmusiker.
Nur ein geringer Teil der
Auftritte hatte einen polizeilichen Bezug. Weit überwiegend wurden Benefizkonzerte
gespielt. Für die Auftritte mit polizeilichem Bezug könnten auch die
zahlreichen Freizeitmusikkorps der Polizei eingesetzt werden.
Der Rechnungshof forderte,
das Landespolizeiorchester aufzulösen und die Stellen zu streichen. Damit
könnten jährlich rund 2 Mio. Euro eingespart werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die
Landesregierung gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, das
Landespolizeiorchester zu reduzieren, die Missstände abzustellen und insgesamt
die Kostensituation zu verbessern. Der von der Landesregierung daraufhin eingeschlagene
Weg zur Reduzierung des Polizeiorchesters auf 26 Musikerinnen und Musiker sollte
bis Ende 2015 konsequent verfolgt und der begonnene Organisationsentwicklungsprozess
fortgeführt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat
im Dezember 2015 berichtet, die angestrebte Personalstärke sei noch nicht
erreicht worden. Von den zuletzt 31 Musikerinnen und Musikern würden bis Ende
Februar 2016 drei Musiker das Orchester verlassen. Durch die gewünschte
sozialverträgliche Umsetzung könne der Überhang erst in den Folgejahren
abgebaut werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den
Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische
Verfahren am 18.02.2016 beendet.