Landesbetriebe Gewässer
Die vier Landesbetriebe
Gewässer sind im Auftrag des Landes Träger der Unterhaltungslast der Gewässer
erster Ordnung. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören der Hochwasserschutz und
die Gewässerökologie.
Der Rechnungshof
untersuchte, wie die Landesbetriebe bei den Regierungspräsidien ihre Aufgaben
erfüllen und stellte fest, dass sie die Potenziale der Betriebsform nur
unzureichend nutzten. Die Kostentransparenz bei den Personalkosten war unvollständig.
Eine Steuerung durch aussagekräftige Messgrößen und Kennzahlen fand nicht
statt.
Der Rechnungshof empfahl, den organisatorischen Aufbau zu
prüfen. So sollten zum Beispiel behördlich orientierte Aufgaben der
Landesbetriebe in die Referate der Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien
eingegliedert werden. Für die Bauherrenaufgaben schlug er vor, einen landesweit
zuständigen Landesbetrieb einzurichten. Alternativ wurden unter Verzicht auf
die Betriebsform organisatorische Optimierungen auf Ebene der Regierungspräsidien,
z. B. Vor-Ort-Lösungen, für machbar gehalten.
Organisation und
Steuerung sollten weiter entwickelt werden, damit die großen
wasserwirtschaftlichen Bauprojekte des Landes wirtschaftlich und in einem angemessenen
Zeitrahmen durchgeführt werden können. Der Rechnungshof ermittelte ein
Einsparpotenzial von zehn Stellen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die
Landesregierung gebeten, unter Berücksichtigung der Vorschläge des
Rechnungshofs, zu untersuchen, wie die Organisation und die Steuerung des
Landesbetriebs weiter entwickelt werden könnten. Die Erkenntnisse dieser Untersuchung
sollten umgesetzt werden, damit die großen wasserwirtschaftlichen Bauprojekte
des Landes in einem angemessenen Zeitrahmen wirtschaftlich erfüllt werden
können.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat dargelegt, dass sie die alternativ
zu einem Landesbetrieb vom Rechnungshof vorgeschlagenen Vor-Ort-Lösungen weiter
verfolgen wird. Die Federführung für einzelne Fachaufgaben werde jeweils einem
Regierungspräsidium zugeordnet. Ferner sollen die behördlichen Aufgaben und die
in der Eigentümerfunktion transparenter dargestellt werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den
Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische
Verfahren am 18.02.2016 beendet.