Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Denkschrift 2008 Beitrag Nr. 15 (Kapitel 0802 bis 0804, 0829 und 0831)

Für Flächensubventionen gelten strenge und komplizierte Vorgaben der Europäischen Union. Das „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)“ stellt hohe Anforderungen an die verwaltungstechnische Abwicklung der Förderprogramme. Festgestellte Fehlauszahlungen führen zu Strafzahlungen. Der Verwaltungsaufwand für die Förderprogramme betrug jährlich 55 Mio. Euro. Die große Anzahl und Komplexität der Förderprogramme sollten verringert, das Verwaltungsverfahren vereinheitlicht und technische Möglichkeiten zur Vereinfachung und Kontrolle forciert eingesetzt werden. Bei der Europäischen Union sollte das Land darauf hinwirken, den Mindestauszahlungsbetrag auf 500 Euro festzulegen und die Bagatellgrenzen bei festgestellten Flächenabweichungen und nachträglichen Änderungen der Zahlungsansprüche anzuheben.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und die Förderprogramme (Denkschrift 2007, Beitrag Nr. 22) gemeinsam beraten. Er hat die Landesregierung ersucht, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Programme im InVeKoS reduziert und der Mindestauszahlungsbetrag angemessen erhöht wird. Sie solle die sogenannten Bruttoflächen baldmöglichst abschließend feststellen. Mittels systematischen Controllings solle sie die Verwaltungs- und Kontrollkosten überwachen sowie aufgrund dessen die Programme reduzieren und vereinfachen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, ab 2010 werde der Mindestteilnahmeumfang für die einheitliche Betriebsprämie auf 1 ha festgelegt. Die Bruttoflächen sollten bis 2009 abschließend festgestellt sein. Die Datentechnik werde verbessert. Bagatellgrenzen seien ebenso Dauerthema wie das Bemühen, die Programme zu reduzieren, zu straffen und zu vereinfachen. Controlling-Instrumente für Verwaltungs- und Kostenkontrolle lieferten keine belastbaren Datengrundlagen, da die Teilkosten der unteren Verwaltungsbehörden nicht einsehbar seien. Wenn Politikziele verfolgt oder EU-Maßnahmen umgesetzt würden, könne die monetäre Betrachtung von Kosten und Nutzen nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Zuletzt hat die Landesregierung berichtet, sie habe in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 die Zahl der von der EU kofinanzierten Förderprogramme um ein Programm reduziert.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 01.10.2015 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 12.10.2017