[13] Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Untersuchungsgegenstand und Empfehlung

Der Rechnungshof hat 2008 die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geprüft. Gegenstand der Stichprobe war die Haushaltswirtschaft der Jahre 2005 und 2006.

Dabei zeigte sich, dass das Wissenschaftsministerium mit seinen Haushaltstiteln professionell und weit überwiegend fehlerfrei umgeht.

Der Rechnungshof regte einige Prozessverbesserungen an: So sollen zum Beispiel die bei Dienstreisen verdienten Bonusmeilen der Fluggesellschaften künftig dienstlich genutzt werden. Bei den Bewirtungstiteln wurde mehr Sparsamkeit, bei den Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit eine Evaluation angemahnt.

Eine weitere Beanstandung des Rechnungshofs betraf die Rechtsverfolgung bei der Rückholung des Augsburger Geschlechterbuchs aus den Vereinigten Staaten. Hier war das Wissenschaftsministerium gegenüber amerikanischen Anwaltskanzleien Verpflichtungen eingegangen, die in ihrer finanziellen Dimension unkalkulierbar waren und sich glücklicherweise nur zum Teil realisiert haben. Das Ministerium wird in solchen Fällen in Zukunft vertragliche Vereinbarungen treffen, die das finanzielle Risiko überschaubar und beherrschbar halten.

Bei den Verrechnungstiteln für Projektmittel, über die die Universitäten selbstständig verfügen konnten, zeigte sich in zwei Fällen, dass diese Projektmittel zweckwidrig, zum Teil zur Deckung der globalen Minderausgabe herangezogen wurden.

Umgesetztes Ergebnis

Das Ministerium hat die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Prozessverbesserungen im Wesentlichen umgesetzt. Bei den Verrechnungstiteln führten die Beanstandungen des Rechnungshofs zu einer Überprüfung des einschlägigen Verfahrens und zu konkreten Rückforderungen fehlerhaft verwendeter Mittel gegenüber den betreffenden Universitäten.