[6] Zuschüsse und sonstige Leistungen an die Fraktionen des Landtags in der 12. und 13. Wahlperiode
Der Rechnungshof prüfte die Zuschüsse an die Fraktionen in der 12. und 13. Wahlperiode von insgesamt 40 Mio. Euro. Die sonstigen Leistungen des Landes betrugen 29 Mio. Euro. Die Fraktionen verwendeten die Zuschüsse weit überwiegend bestimmungsgemäß. 136.000 Euro führten sie im Zuge des Prüfungsverfahrens wieder ihren Haushalten zu. In Einzelfällen wurden überhöhte Rücklagen gebildet und Zuschüsse nicht bestimmungsgemäß verwendet, insbesondere für Parteizwecke. Darunter waren Ausgaben für Meinungsumfragen, Veranstaltungen und Druckerzeugnisse. Der Rechnungshof beanstandete Ausgaben von 903.000 Euro. Davon flossen in der 12. Wahlperiode 184.000 Euro bei Ausscheiden einer Fraktion an das Land zurück. 16.000 Euro erledigten sich durch eine rückwirkende Gesetzesänderung. Der Präsident des Landtags wurde gebeten, über die Rückzahlung der verbliebenen 703.000 Euro zu entscheiden. Der Rechnungshof stellte in seiner letzten Prüfung systematisierte verfassungsrechtliche Gesichtspunkte für zulässige Fraktionsaktivitäten zusammen. Er bat den Landtag, Grundsatzentscheidungen über den bestimmungsgemäßen Einsatz von Fraktionszuschüssen im Sinne seiner Prüfungsergebnisse zu treffen. Wesentliche Themen waren die Öffentlichkeitsarbeit und die Verwendung für Parteizwecke. Weiter nahm er zur Zulässigkeit und notwendigen Neuregelung der Funktionszulagen Stellung.
Reaktion des Präsidenten des Landtags
Der Präsident des Landtags hat für die 12. Wahlperiode mitgeteilt, dass die Fraktionen 141.000 Euro an das Land zurückzahlen würden. Die restlichen 197.000 Euro werde er im Einvernehmen mit den Fraktionen nicht zurückfordern. Für die 13. Wahlperiode habe er die betroffenen Fraktionen gebeten, Fraktionszuschüsse von 65.000 Euro zurückzuzahlen. Darüber hinaus teile er die Auffassung des Rechnungshofs nicht.
Parlamentarische Behandlung und Erledigung
Das Präsidium des Landtags hat am 29.11.2006 von der Beratenden Äußerung über die 12. Wahlperiode unter Wahrung der inhaltlichen Standpunkte seitens des Landtags Kenntnis genommen. Angesichts der neuen Prüfung des Rechnungshofs hat es davon abgesehen, sich inhaltlich damit zu befassen. Der Landtag hat die grundsätzlichen Ausführungen des Rechnungshofs in der 13. Wahlperiode zu Stellung und Funktion der Fraktionen im Verfassungsgefüge zur Kenntnis genommen. Er hat am 18.02.2009 Grundsätze für die Verwendung von Fraktionszuschüssen für Mitarbeitervergütungen, Druckerzeugnisse, Veranstaltungen, Meinungsumfragen und Internetangebote beschlossen. Am 11.03.2010 hat er das Fraktionsgesetz mit dem Ziel geändert, die Fraktionsarbeit zeitgemäß zu beschreiben. Die Funktionszulagen hat er am 29.07.2010 im Abgeordnetengesetz und im Fraktionsgesetz neu geregelt.
Bewertung Zielerreichung
Die Prüfungen haben zu Rückzahlungen von 390.000 Euro an das Land und 136.000 Euro an die Fraktionen geführt. Der Landtag und der Präsident des Landtags teilen die Auffassung des Rechnungshofs über die zulässige Verwendung von Fraktionszuschüssen in Teilbereichen nicht. Der Rechnungshof wird die Mittelverwendung weiterhin nach der gesetzlichen Regelung und nach verfassungsrechtlichen Maßstäben beurteilen.