[34] Wirtschaftlichkeitsanalyse von ÖPP-Projekten der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes
Der Rechnungshof ging der Frage nach, ob und in welchem Umfang Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) wirtschaftlicher sind als Baumaßnahmen, die das Land in Eigenregie durchführt.
Hierzu untersuchte er sechs große ÖPP-Projekte mit einem Auftragsvolumen von 280 Mio. Euro. Nach seinen Berechnungen hat das Land bei fünf dieser Vorhaben durch die Realisierung als ÖPP-Projekte gegenüber der Eigenbesorgung einen Barwertvorteil von 5 Mio. Euro (entspricht 2,67 Prozent). Dies deutet darauf hin, dass die vielfach in den Raum gestellten Effizienzrenditen von mehr als 10 Prozent auf Dauer nicht zu erwarten sind. Der Rechnungshof empfahl für künftige große Baumaßnahmen ein transparentes, ergebnisoffenes Vorgehen: Die Maßnahmen sollten sowohl als Eigenrealisierung als auch als ÖPP-Projekt im Landeshaushalt veranschlagt und alternativ ausgeschrieben werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das wirtschaftlichste und sparsamste Gebot den Zuschlag erhält. Außerdem warnte der Rechnungshof, künftige Haushalte durch ÖPP-Projekte mit Vertragslaufzeiten von 20 bis 30 Jahren („graue Verschuldung“) vorzubelasten. Er schlug vor, den Staatshaushaltsplan durch entsprechende Übersichten noch deutlich transparenter zu machen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, darauf hinzuwirken, ÖPP-Projekte weiterhin sowohl in Form der einfacheren Modelle der ersten Generation aber auch als Maßnahmen der zweiten Generation (in Form eines umfassenden Lebenszyklus-Ansatzes) zu realisieren. In den Wirtschaftlichkeitsanalysen sollten sowohl Barwert- als auch Zeitwertsummen, jeweils mit und ohne Risikokosten, ausgewiesen werden. Laufende und künftige ÖPP-Projekte sollten in einer Übersicht zum Staatshaushaltsplan dargestellt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung werde auch weiterhin in geeigneten Einzelfällen ÖPP-Maßnahmen durchführen. In jedem Einzelfall müsse gesondert geprüft werden, ob eine ÖPP-Maßnahme der ersten oder zweiten Generation vorzuziehen ist. Die Verwaltung berücksichtige bei Wirtschaftlichkeitsanalysen sowohl Bar- als auch Zeitwerte. Die Wirtschaftlichkeitsvergleiche würden auch eine Auswertung mit und ohne Risikokosten enthalten. Ab dem Haushalt 2010/2011 werde im Vorheft zum Staatshaushaltsplan eine Übersicht mit Angaben zu den Laufzeiten und jährlichen Haushaltsbelastungen dargestellt.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.03.2010 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Entgegen der Empfehlung des Rechnungshofs sollen aber ÖPP-Projekte auch weiterhin nicht grundsätzlich alternativ im Haushalt veranschlagt werden. Das Finanzministerium soll wie bisher im Einzelfall entscheiden, ob Baumaßnahmen bei Kapitel 1208 als Eigenbesorgung oder bei Kapitel 1209 als ÖPP-Maßnahme etatisiert werden.