[27] Versand der Vordrucke für die Einkommensteuererklärung
Wenn die Vordrucke für die Einkommensteuerklärung nicht mehr versandt würden, könnten Kosten von mehr als einer Million Euro jährlich eingespart werden. Der Rechnungshof regte an zu prüfen, ob das Land - so wie inzwischen die weit überwiegende Zahl der anderen Länder - auf den Vordruckversand verzichten könne. Auch ohne Versand könnten die Bürger orts- und zeitnah mit den erforderlichen Vordrucken versorgt werden. Die Vordrucke könnten bei den Finanzämtern sowie bei allen Gemeinden ausgelegt werden.
Hilfsweise wurde empfohlen, das bestehende Versandverfahren zu optimieren. Allein dadurch können Kosten von jährlich 350.000 Euro eingespart werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, über das Veranlasste zu berichten.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat erklärt, das Verfahren sei optimiert. Der Versand der Vordrucke solle jedoch als Bürgerservice beibehalten werden. Dies auch deshalb, weil bei einer Einstellung des Versands zusätzlicher Aufwand entstünde, der dem ermittelten Einsparvolumen entspräche. Allerdings könne das derzeitige Verfahren wegen verschiedener Mängel nicht auf Dauer beibehalten werden, wie eine vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Prüfung ergeben habe. Es müsse vielmehr völlig neu konzipiert werden. Dies sei derzeit jedoch nicht möglich, weil sämtliche Ressourcen durch das wichtige DV-Projekt KONSENS gebunden seien. Später könne voraussichtlich das bayerische Versandverfahren übernommen werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.03.2010 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat lediglich die hilfsweise empfohlenen Möglichkeiten zur Optimierung des Versandverfahrens umgesetzt.