[24] Finanzierung der Ortsumfahrungen im Straßenbau
Der Rechnungshof stellte fest, dass der Bau von Ortsumfahrungen nicht immer am tatsächlichen Bedarf orientiert war. Kosten-Nutzen-Betrachtungen lagen mitunter nicht vor. Damit fehlte der Nachweis, dass die Verkehrsentlastung in einem vertretbaren Verhältnis zu den Bauausgaben steht. Die Ausgaben je gebautem Kilometer Umfahrung lagen zwischen 1 Mio. Euro bis zu mehr als 5 Mio. Euro. Die vorgefundene Praxis der Erfolgskontrolle blieb hinter den Vorgaben zurück. Der Rechnungshof empfahl nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Betrachtungen und stringente Bedarfsorientierungen. Pauschalen und Festbetragsförderungen sollten verstärkt genutzt werden. Ebenso sollte auf eine effektive Erfolgskontrolle geachtet werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, bei der Finanzierung und Förderung von Ortsumfahrungen auf eine konsequente Bedarfsorientierung und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Soweit als möglich sollen Pauschalen, Kostendeckelungen und Festbetragsförderungen angewendet werden. Eine praktikable Erfolgskontrolle soll in der Nachfolgeregelung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz berücksichtigt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat in zwei Berichten mitgeteilt, dass das (damals zuständige) Innenministerium die Regierungspräsidien darauf hingewiesen habe, beim Bau von Ortsumfahrungen die Mittel wirtschaftlich und effektiv einzusetzen. Bei der Bedarfsermittlung solle auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet werden. Darüber hinaus beabsichtige das Innenministerium, in die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Nachfolgeregelung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die Pauschalierung bestimmter Förderleistungen, die Festbetragsförderung sowie eine praktikable Erfolgskontrolle aufzunehmen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 30.07.2009 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Anregungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Sie werden in die Nachfolgeregelung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einfließen.