[46] Arbeitszeit der künstlerischen Mitarbeiter und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Musikhochschulen
Die Lehrverpflichtung der künstlerischen Mitarbeiter und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben an den fünf Musikhochschulen betrug seit 1982 unverändert nur 20 Semesterwochenstunden, obwohl die Arbeitszeit für Beamte und Angestellte und die Lehrverpflichtung an allen anderen Hochschulen des Landes erhöht wurden. Fast alle anderen Länder hatten zum Zeitpunkt der Prüfung ein Deputat von 24 Semesterwochenstunden. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs wurden an den baden-württembergischen Musikhochschulen selbst die 20 Semesterwochenstunden nicht von allen Lehrkräften erbracht.
Der Rechnungshof schlug vor, die tatsächliche Erfüllung der Deputate besser zu überwachen. Außerdem sollte das Deputat auf mindestens 24 Semesterwochenstunden erhöht werden. Dadurch wäre es möglich gewesen, bis zu einem Sechstel der Lehrkräfte einzusparen oder das Lehrangebot entsprechend zu verbessern.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Personalstruktur des künstlerischen Mittelbaus an den Musikhochschulen zu überprüfen, die Lehrverpflichtung auf mindestens 24 Semesterwochenstunden zu erhöhen und auf die Erfüllung der Lehrverpflichtung hinzuwirken.
Reaktion der Landesregierung
Im Dezember 2007 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass mit dem Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich für die künstlerischen Mitarbeiter und die Lehrkräfte für besondere Aufgaben die Kategorie Akademischer Mitarbeiter eingeführt werde. Deren Lehrverpflichtung solle auf mindestens 24 Semesterwochenstunden festgesetzt werden. Die Vorstandsvorsitzenden der Musikhochschulen seien gebeten worden, die Erfüllung der Lehrverpflichtung stärker zu überwachen. Im Dezember 2008 bestätigte die Landesregierung, dass die Einhaltung der Lehrverpflichtung streng überwacht werde.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 23.04.2009 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat die Lehrverpflichtung wie vom Rechnungshof vorgeschlagen erhöht. Die Forderungen des Rechnungshofs sind damit im Wesentlichen erfüllt.