[16] Gesundheitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug

Denkschrift 2005 Beitrag Nr. 10 (Kapitel 0508)

Der Rechnungshof sah bei der Gesundheitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug ein jährliches Einsparpotenzial von 3 Mio. Euro. Einsparungen waren insbesondere möglich, wenn die Suchtstation im Vollzugskrankenhaus und die Krankenpflegeschule aufgelöst, sowie zwei Chirurgenstellen abgebaut würden. Die Ausgaben für die Vergütungen der Vertragsärzte und für die Arzneimittel könnten gesenkt werden. Bevor über einen Neubau für das Justizvollzugskrankenhaus entschieden werde, sollten Kooperationen mit öffentlichen Krankenhäusern intensiver geprüft werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere

-    beim Vollzugskrankenhaus Kooperationen mit öffentlichen Krankenhäusern und die Schließung der Krankenpflegeschule zu prüfen, die Abteilungen Chirurgie und Innere Medizin zusammenzulegen und die Therapieerfolge der Suchtstation kritisch zu prüfen,

-    den Personaleinsatz systematisch zu analysieren und die aufgezeigten Einsparpotenziale zu erschließen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, sie werde im Vollzugskrankenhaus die Krankenpflegeschule schließen und die Abteilungen Chirurgie und Innere Medizin zusammenlegen. Die Suchtstation wolle sie dagegen weiterführen. Nach eingehender Prüfung halte das Justizministerium an einem Neubau eines Justizvollzugskrankenhauses in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart fest. Bei den Vertragsärzten und der Arzneimittelbeschaffung seien Einsparpotenziale erschlossen worden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 24.07.2008 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Krankenpflegeschule und zu den Abteilungen Chirurgie und Innere Medizin im Vollzugskrankenhaus wurden aufgegriffen. Bei den Vertragsärzten und der Arzneimittelbeschaffung wurden Einsparungen erzielt. Insgesamt konnte ein Einsparvolumen von 2 Mio. Euro der aufgezeigten 3 Mio. Euro realisiert werden. Die Anregung des Rechnungshofs, eine Alternative zu einem Neubau des Vollzugskrankenhauses zu finden, konnte das Justizministerium nicht umsetzen.