[46] Zuwendungen zur Kleinkindbetreuung und Tagespflege

Denkschrift 2006 Beitrag Nr. 15 (Kapitel 0919)

In Baden-Württemberg werden die Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen und die Strukturen in der Tagespflege mit dem Ziel gefördert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Hierfür gewährte das Land im Jahr 2004 Zuwendungen von 7,5 Mio. €. Der Rechnungshof stellte fest, dass mehr Kinder in den Krippen untergebracht werden könnten, wenn die vorhandenen Plätze entsprechend dem tatsächlichen Bedarf aufgeteilt würden. Ausgaben von 2 Mio. € hätten vermieden werden können, wenn die tatsächlichen Betriebskosten Grundlage für die Berechnung der Zuwendungen gewesen wären und leistungsbezogene Kriterien für die staatliche Förderung gelten würden. Öffentliche Träger, in deren Einzugsbereich wenige Kinder sind, stellten sich fördermäßig besser, als solche mit einem hohen Kinderanteil. Das verwaltungsaufwendige Förderprogramm trug nicht wesentlich dazu bei, eine Altersversorgung für Tagespflegepersonen aufzubauen. Der Rechnungshof gab Empfehlungen zur Bemessungsgrundlage, zur Komplementärförderung, zur Höhe der Elternbeiträge und zur Evaluation der Förderziele. Er schlug vor, die Altervorsorge für Tagespflegepersonen einzustellen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, ihm im Lichte der neuen Verwaltungsvorschrift, die das Ministerium für Arbeit und Soziales unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofs erstellte, erneut zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass mit der neuen Verwaltungsvorschrift Kleinkindbetreuung wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt worden seien. Besonders hervorzuheben sei die differenziertere und leistungsbezogenere Förderung. Die Zuwendungen würden für alle ab 2008 neu geschaffenen Gruppen grundsätzlich nur gewährt, wenn eine gleich hohe finanzielle Komplementärförderung der Kommunen gegeben sei. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik sei verändert und detaillierter ausgestaltet worden. Die Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ sei mit erheblichen Dokumentationspflichten verbunden. Damit sei eine Bewertung möglich, inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden. Schließlich seien die Fördermodalitäten bei der Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofs geändert worden. Die Höhe der Landesförderung werde sich statt nach der Zahl der Einwohner nach der Zahl der Kleinkinder und den qualifizierten Tagespflegepersonen richten. Die Förderung sei somit zielgerichteter ausgestaltet.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung ist der Intention des Rechnungshofs weitestgehend nachgekommen.

Parlamentsdokumentation