Personalunterkünfte der Zentren für Psychiatrie
Die sieben (früher neun) Zentren für Psychiatrie (ZfP) bewirtschaften insgesamt 919 Wohneinheiten in Wohnheimen und 71 Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Durch die Wohnungsvorhaltungen entsteht ein jährliches Defizit von 2,7 Mio. Euro. Zum Defizitausgleich leistet das Land einen jährlichen Zuschuss von 2,9 Mio. Euro.
Der Rechnungshof schlug vor, die Zahl der vorgehaltenen Wohnungen zu reduzieren, die Kosten der Bewirtschaftung zu senken, die Auslastung und damit die Erlöse zu verbessern. Um einen wirtschaftlichen Anreiz für die Zentren zu schaffen, die Defizite zu reduzieren, schlug der Rechnungshof vor, den Landeszuschuss beginnend ab 2012 schrittweise zu reduzieren.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat gebeten, auf die ZfP einzuwirken, die Zahl der vorgehaltenen Personalwohnungen auf den wirklichen Bedarf zu reduzieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Wirtschaftlichkeit der vorgehaltenen Personalwohnungen zu verbessern, weitere Anstrengungen zur Defizitreduzierung zu unternehmen sowie den Landeszuschuss an die ZfP ab 2012 schrittweise abzusenken. Ferner hat er gebeten, das ZfP in Calw dabei zu unterstützen, das nachteilige Mietverhältnis mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu beenden.
Der Landtag hat die Landesregierung darüber hinaus gebeten, eine Regelung zur Festbetragsfinanzierung vorzuschlagen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat jeweils im Dezember 2013, 2014 und 2015 berichtet, dass eine Reduzierung des Defizits in den alten Gebäuden angesichts dauerhaft hoher Instandhaltungsaufwendungen und steigender Betriebskosten nicht möglich sei. Ferner ließen komplexe Vertragskonstellationen Reduzierungen des Miet- und Erbpachtzinses nur in eingeschränktem Maße zu. Der Mittelbedarf könne daher trotz sparsamer und effektiver Bewirtschaftung des Wohnraumes nicht zurückgeführt werden.
Das Sozialministerium hat zur Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 am 08.08.2016 das geforderte „Degressionskonzept“ vorgelegt. Danach sollen die Zuschüsse für die Personalwohnheime von derzeit 2,88 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro jährlich zurückgeführt werden. Dies entspräche - trotz steigender Kosten für Sanierungen und Anmietungen von Gebäuden - einer Kürzung um 38 Prozent. Die Risiken, z. B. steigende Mietpreise sowie steigende Instandhaltungsausgaben, sollen künftig von den ZfP getragen werden. Für das in Calw erworbene Wohnhaus werde sich nach Tilgung des Kredits im Jahr 2024 der Bedarf um jährlich 860 Tsd. Euro reduzieren.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2016 beendet.