[62] Haushalts- und Wirtschaftsführung bei den Rechenzentren der Universitäten Karlsruhe und Stuttgart
Der Rechnungshof stellte bei der Prüfung des Rechenzentrums der Universität Stuttgart fest, dass diese für das Rechenzentrum ab 1997 in haushaltsrechtlich unzulässiger Weise Rücklagen in Millionenhöhe gebildet und aus diesen Rücklagen Investitionen finanziert hatte, für die die notwendige Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers fehlte. Der Rechnungshof forderte, die zu Unrecht ausgegebenen Mittel, mindestens aber den noch bestehenden Rest der rechtswidrig gebildeten Rücklage von der Universität Stuttgart zurückzufordern und die künftige Höhe des für den Betrieb gewährten Landeszuschusses zu überprüfen.
Außerdem rügte der Rechnungshof, dass Wissenschaftler aus anderen Bundesländern den Höchstleistungsrechner der Universität Stuttgart nutzten, ohne dass sich diese Länder an den Betriebskosten des Rechners beteiligten. Weitere Einnahmemöglichkeiten ergaben sich an beiden Standorten durch die Erhebung von Gebühren für bis dahin unentgeltlich erbrachte Leistungen der Rechenzentren.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat den vom Rechnungshof festgestellten haushaltsrechtlichen Verstoß ausdrücklich missbilligt und die Regierung aufgefordert, über die Höhe der bei der Universität Stuttgart noch bestehenden Rücklagen zu berichten.
Außerdem wurde die Regierung ersucht, die Nutzungsanteile der Wissenschaftler aus anderen Bundesländern und die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der anderen Bundesländer zu untersuchen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat die Missbilligung durch den Landtag zurückgewiesen und bestritten, dass ein Verstoß gegen materielles Haushaltsrecht vorgelegen habe. Die von der Universität Stuttgart gebildete Rücklage sei mittlerweile vollständig verbraucht worden.
Die Vorteile der vom Rechnungshof geforderten Kostenbeteiligung anderer Bundesländer würden dadurch aufgewogen, dass sich das Land dann auch im Gegenzug an den Betriebskosten der in Bayern und Nordrhein-Westfalen betriebenen Höchstleistungsrechner beteiligen müsste. Auch bestehe kein Anlass, den Zuschuss des Landes für den Betrieb des Höchstleistungsrechners zu korrigieren, da die von der Universität vorgelegten Verwendungsnachweise nicht zu beanstanden seien.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet. Er hat insbesondere davon abgesehen, die Landesregierung zu ersuchen, Mittel von der Universität Stuttgart zurückzufordern.
Bewertung Zielerreichung
Der Rechnungshof bleibt bei seiner Auffassung, dass die zwischen 1997 und 2004 gebildeten Rücklagen und die hieraus finanzierte Investition gegen damals geltendes Haushaltsrecht verstoßen hat. Er hält eine nutzungsabhängige Beteiligung der anderen Bundesländer an den Betriebskosten des Höchstleistungsrechners nach wie vor für sinnvoll. Die wesentlichen Ziele, die der Rechnungshof aufgrund seiner Prüfungsfeststellungen angestrebt hatte, sind nicht erreicht worden.
Parlamentsdokumentation