[59] Ausbildungsförderung

Denkschrift 2006 Beitrag Nr. 18 (Kapitel 1408)

Die Finanzkontrolle prüfte die Praxis der Landratsämter und dreier Studentenwerke bei der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Dabei wurden typische Fehler in der Bewilligungspraxis und Probleme bei der Rückforderung unberechtigt gewährter Leistungen festgestellt.

Der Rechnungshof empfahl daraufhin, die Zuständigkeit für die Ausbildungsförderung bei Schülern bei wenigen Landratsämtern zu konzentrieren, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen an Schülerinnen und Schüler insbesondere bei auswärtiger Unterbringung sorgfältiger zu prüfen und die Rückforderungsfälle durch die Studentenwerke zügiger zu erledigen. Außerdem regte der Rechnungshof an, Bundesgesetze, die die Kostenfreiheit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und die Vorlage von Einkommensteuerbescheiden regeln, zu ändern.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Verbesserungen des Verfahrens soweit möglich umzusetzen und die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrechts zu prüfen und ggf. im Bundesrat initiativ zu werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat die Ämter für Ausbildungsförderung angewiesen, entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofs zu verfahren. Sie hat einen zusätzlichen monetären Anreiz für die Studentenwerke geschaffen, um die Rückforderungsfälle zügig zu erledigen, und auf eine landesweit einheitliche Praxis bei der Sanktionierung der aufgedeckten Betrugsfälle hingewirkt. Hinsichtlich der Konzentration der Zuständigkeiten der Landratsämter hat die Landesregierung berichtet, dass ihre Einwirkungsmöglichkeiten nach dem Ausführungsgesetz zum Berufsausbildungsförderungsgesetz nur begrenzt seien. Die Kostenfreiheit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens halte die Landesregierung im Hinblick auf die komplizierte Rechtsmaterie für sachgerecht. Aus verwaltungspraktischen Gründen werde auch an der bisherigen Vorlage der Einkommensteuerbescheide festgehalten.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Bewilligungs- und Rückforderungspraxis entsprechen den Vorschlägen des Rechnungshofs und sind positiv zu bewerten. Die Landesregierung sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter auf eine Konzentration der Zuständigkeiten im Bereich der Ausbildungsförderung für Schüler hinwirken. Der Rechnungshof bewertet kritisch, dass die Regierung die Vorschläge zur Novellierung des Bundesrechts nicht unterstützt. Durch die Kostenfreiheit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wird eine beachtliche Anzahl vermeidbarer Prozesse geführt, die die Verwaltungsgerichte und die handelnden Verwaltungen belasten.

Parlamentsdokumentation