[54] Die einkommensteuerliche Bedeutung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Der Rechnungshof untersuchte die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung. In seiner Beratenden Äußerung stellte er hierbei einen Widerspruch fest zum Hauptzweck der Einkommensbesteuerung, Einnahmen für die öffentlichen Haushalte zu erzielen. Im Untersuchungszeitraum 2001 bis 2003 wurden in Baden-Württemberg mit der Vermietung bebauter Grundstücke Verluste von 2,6 Mrd. € erzielt. Dadurch minderte sich die festgesetzte Einkommensteuer um 1,5 Mrd. €. Außerdem zeigten die vom Rechnungshof entwickelten Prognosen, dass vermieteter Wohnraum im Gegensatz zu selbst genutztem Wohnraum weiterhin steuerlich begünstigt wird. Dies steht im Widerspruch zu den Absichtserklärungen des Gesetzgebers: Die degressive Abschreibung war zum 01.01.2006 abgeschafft worden, damit vermieteter Wohnraum nicht länger steuerlich begünstigt würde. Zum selben Stichtag wurde die Eigenheimzulage abgeschafft. Dies wurde nicht zuletzt damit begründet, selbst genutzter und vermieteter Wohnraum sollten gleich behandelt werden. Der Rechungshof forderte, die Landesregierung möge die empirisch untermauerte Sonderstellung der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung auf Bundesebene erörtern. Gegebenenfalls sollten gesetzgeberische Konsequenzen eingeleitet werden.
Der Rechnungshof hatte Modellrechnungen durchgeführt, wann die Gewinnzone für den Fiskus bei dieser Einkunftsart erreicht wird. Unter Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen wird diese bei Wohnhäusern erst nach 48 Jahren und bei Eigentumswohnungen sogar erst nach 106 Jahren erreicht. Kommt es während dieser Zeit zu einem Verkauf der Immobilie, wird die Gewinnzone nie erreicht.
Als eine mögliche Lösung zeigte der Rechnungshof auf, eine objektbezogene Verlustabzugsbeschränkung einzuführen. Solange ein Vermietungsobjekt per saldo zu Verlusten führt, bliebe es in der Folge steuerneutral.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Beratende Äußerung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Unbefriedigend ist, dass die aufgezeigte Problematik nicht auf Bundesebene erörtert werden wird.
Parlamentsdokumentation