[53] Die Einführung des Halbeinkünfte-Verfahrens bei der Besteuerung natürlicher Personen
Der Rechnungshof prüfte, wie die Finanzämter die neu geregelte Besteuerung von Dividenden und Spekulationsgeschäften mit Aktien, das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren, anwenden. Er stellte eine Vielzahl von Fehlern fest: Die Finanzämter hatten Spekulationsverluste von mehr als 60 Mio. € zu Unrecht anerkannt. Die Fehler waren erklärlich, denn die komplizierte Neuregelung hatte bei den Schulungen der Steuerbeamten keine große Rolle gespielt. Zudem erhielten die Finanzämter nicht alle notwendigen Arbeitsmittel. Die Arbeitsqualität wurde auch dadurch nicht besser, dass das Halbeinkünfte-Verfahren zu einem landesweiten Bearbeitungsschwerpunkt bestimmt wurde. Die fehlenden Kenntnisse und Arbeitsmittel schlugen negativ auf die Arbeitergebnisse durch.
Der Rechnungshof forderte, den Erfolg grundlegender Schulungsmaßnahmen und landesweiter Bearbeitungsschwerpunkte künftig zeitnah zu evaluieren.
Parlamentarische Behandlung
Der Finanzausschuss hat den Beitrag in drei Sitzungen beraten. Auf seine Empfehlung hat der Landtag die Landesregierung ersucht, die vom Rechnungshof aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten schnellstens zu realisieren, den Erfolg grundlegender Schulungsmaßnahmen künftig zeitnah zu evaluieren und für landesweite Bearbeitungsschwerpunkte alsbald ein Qualitätscontrolling einzuführen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat eingeräumt, den Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen auf andere Sachverhalte gelegt zu haben. Bei umfassenden Rechtsänderungen solle künftig der Fortbildungserfolg zeitnah evaluiert werden. Den finanziellen Erfolg von Bearbeitungsschwerpunkten beabsichtige das Finanzministerium mit Hilfe des neuen DV-Programms „Mehrergebnis“ zu ermitteln. Die Anregung, ein Qualitätscontrolling einzuführen, solle mit der landesweiten Ausdehnung des Pilotprojekts „Qualitätssicherungsteam“ verwirklicht werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
nzwischen wird der Fortbildungserfolg grundlegender Schulungsmaßnahmen zeitnah evaluiert. Die übrigen Maßnahmen betrachtet der Rechnungshof skeptisch:
Das landesweit eingeführte DV-Programm „Mehrergebnis“ lässt nur sehr bedingt auf die Qualität der Fallbearbeitung in den Finanzämtern schließen.
Qualitätssicherungsteams wurden bisher noch nicht landesweit eingeführt, obwohl in zwei Pilotfinanzämtern positive Erfahrungen gemacht wurden.
Parlamentsdokumentation