[52] Die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Baden-Württemberg
Der Rechnungshof legte dar, dass durch eine Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer allein in Baden-Württemberg 418 Personalstellen eingespart und der Landeshaushalt dadurch um 21 Mio. € je Jahr entlastet werden könnte. Die Umlegung erfordere es, schwierige Fragen des europäischen Rechts sowie der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder zu lösen.
Falls die Kraftfahrzeugsteuer nicht umgelegt werden könne, müsste das bestehende Festsetzungs- und Erhebungsverfahren optimiert werden. Dem Finanzministerium wurden dazu detaillierte Vorschläge unterbreitet, die erhebliche Rationalisierungspotenziale bei den Kraftfahrzeugsteuerstellen und bei den Vollstreckungsstellen auslösen können.
Parlamentarische Behandlung
Der Finanzausschuss hat den Beitrag in drei Sitzungen beraten. Auf seine Empfehlung hat der Landtag die Landesregierung ersucht, die vom Rechnungshof aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten, die der Regelungskompetenz des Landes unterliegen, baldmöglichst umzusetzen und die weiteren Vorschläge alsbald bundesweit auf Fachebene zu erörtern sowie bei Erfolgsaussicht entsprechende Rechtsänderungen zu initiieren.
Reaktion der Landesregierung
Soweit die Vorschläge des Rechnungshofs bundeseinheitliche Regelungen betrafen, wurden diese auf Bundesebene erörtert, dort jedoch - von einer Ausnahme abgesehen - mehrheitlich abgelehnt. Die übrigen Vorschläge wurden teilweise umgesetzt. So wurde zum Beispiel durch eine Verordnung der Landesregierung bestimmt, dass ab 01.07.2007 Kraftfahrzeuge grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn der Halter eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung vom 30.09.2004 am 26.06.2008 zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Kraftfahrzeugsteuer ist bisher noch nicht auf die Mineralölsteuer umgelegt worden. Die bundespolitische Diskussion über diese Frage dauert noch an.
Das bei den Kraftfahrzeugsteuerstellen ermittelte Einsparpotenzial von 21,5 Personalstellen wurde inzwischen realisiert. Unbefriedigend ist gleichwohl, dass zahlreiche Vorschläge des Rechnungshofs, durch die die Arbeitsabläufe verbessert werden könnten, nicht umgesetzt wurden. So wird zum Beispiel die Zulassung eines Kraftfahrzeugs noch immer nicht davon abhängig gemacht, dass der Fahrzeughalter bei den Finanzämtern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.
Parlamentsdokumentation