[50] Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesanstalt für Umweltschutz

Denkschrift 2003 Beitrag Nr. 27 (Kapitel 1010)

Der Rechnungshof stellte bei der Personal- und Stellenbewirtschaftung der Landesanstalt für Umweltschutz Mängel fest. Er schlug auch vor, insgesamt 24 Vollzeitäquivalente einzusparen und weitere Stellen auf andere Landeseinrichtungen zu verlagern. Durch eine straffere Aufbauorganisation sollten zusätzlich Stellen für Führungskräfte eingespart werden. Ein angemietetes Gebäude hielt der Rechnungshof für entbehrlich. Weiter wurde die finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern an den Kosten für das Seenforschungsinstitut für zu gering erachtet. Der Rechnungshof forderte, den Aufwand für das Gewässermessnetz zu reduzieren.

Der Rechnungshof befürwortete, die Landesanstalt für Umweltschutz und die Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH zusammen zu führen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, im Zuge der Verwaltungsreform die Einrichtungen zusammenzuführen und die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen. Ferner sollte geprüft werden, ob die finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern erhöht und dynamisiert werden kann und inwieweit sich der Aufwand für das Gewässermessnetz reduzieren lässt.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, sie sehe keine Möglichkeit, die finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern zu erhöhen.

Im Zuge der Zusammenlegung der Einrichtungen seien die Reduzierung der Mittel für das Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz geprüft und Synergien soweit wie möglich ausgeschöpft worden. Die ehemalige Landesanstalt für Umweltschutz habe von 2001 bis 2005 insgesamt 22 Stellen abgebaut. Ein weiterer Stellenabbau sei vorgesehen. Bei der neu geschaffenen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sei es wegen der Spezialisierung der Fachbereiche schwierig, die Organisation weiter zu straffen. Dennoch sei dies grundsätzlich denkbar und werde angestrebt.

Das Gebäude werde mit Ausnahme der Räume für die Hochwasservorhersagezentrale an den Vermieter zurückgegeben. Ob weitere Flächen verzichtbar seien, werde untersucht.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Einrichtungen wurden in eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts überführt. Der Empfehlung des Rechnungshofs, die Personalzuständigkeit für alle Beamten des gehobenen Dienstes zu delegieren, wurde umgesetzt. Bei der Fusion der Einrichtungen wurden teilweise Synergien, z. B. durch Zusammenlegung mikrobiologischer Labore oder im Bereich der zentralen Dienste, erzielt. Die Landesanstalt optimiert weiterhin ihre Unterbringung und die Aufbau- und Ablauforganisation.

Parlamentsdokumentation