[48] Zweckverfehlung beim Einsatz von Fördermitteln für die Gewässerentwicklung
Das Land unterstützt kommunale Baulastträger darin, die Gewässer zu renaturieren und ihren ökologischen Zustand zu verbessern. Der Rechnungshof empfahl:
- die Mindeststandards zur Ausarbeitung von Gewässerentwicklungsplänen weiter zu entwickeln,
- die Maßnahmen nachvollziehbar zu priorisieren und
- die Förderentscheidung unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten kritisch zu prüfen.
Durch Erfolgskontrollen sollte belegt werden, dass das Förderziel erreicht ist.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Anregungen des Rechnungshofs umzusetzen und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Checkliste „Arbeitsanleitung zur Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen“ überarbeitet und ergänzt worden sei. In einer Dienstbesprechung werde diese den für die Antragsprüfung zuständigen Wasserbehörden vorgestellt. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung des Wasserrechts (EG-Wasserrahmenrichtlinie) nachvollziehbar priorisiert. Zur Erfolgskontrolle von Maßnahmen könnten im Bewilligungsbescheid Kennzahlen genannt werden, die nach Vorlage des Verwendungsnachweises von der Fachbehörde zu bestätigen seien.
Auf Ersuchen des Landtags hat die Landesregierung ergänzend über den Stand der Gewässerentwicklung und über die durchgeführten Erfolgskontrollen und deren Methodik berichtet.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat beide Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Anregungen der Finanzkontrolle werden umgesetzt.
Parlamentsdokumentation