[47] Nebentätigkeit bei den Zentren für Psychiatrie
Die Zentren für Psychiatrie beachteten die gesetzlichen Vorschriften über die Genehmigung von Nebentätigkeit in verschiedener Hinsicht nicht. Es wurden Nebentätigkeiten ohne Genehmigung ausgeübt, unzutreffende Rechtsgrundlagen angewendet, formelle und materielle Vorgaben für die Genehmigung nicht beachtet und nicht von allen Zentren für Psychiatrie regelmäßige Kontrollen der Nebentätigkeit durchgeführt. Teilweise verzichteten die Zentren für Psychiatrie auf die Erhebung des Nutzungsentgelts. Die vom Rechnungshof für einen Zeitraum von drei Jahren ermittelten Mindereinnahmen beliefen sich auf 250.000 €.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Zentren für Psychiatrie fehlerhafte Erhebungen von Nutzungsentgelten korrigieren und künftig die Beschäftigtengruppen bei der Erhebung des Nutzungsentgelts gleichzustellen. Sie sollen prüfen, ob künftig Gutachten auch als Dienstaufgabe erstellt werden sollen. Zudem wurden die Zentren für Psychiatrie aufgefordert, den zeitlichen Aufwand für die Fortbildung ihrer Beschäftigten darzulegen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die geforderten Korrekturbescheide erlassen worden seien. Insgesamt seien 70.000 € nacherhoben worden. Zum 01.01.2008 sei eine von allen Zentren erstellte Organisationsverfügung in Kraft getreten. Dadurch sei künftig eine korrekte Erhebung von Nutzungsentgelten sichergestellt und eine einheitliche Verfahrensweise gewährleistet. Durch die geänderte Verwaltungspraxis würden künftig jährlich insgesamt 119.000 € mehr erhoben. Die Zentren für Psychiatrie hielten es für wirtschaftlicher und organisatorisch vorteilhafter, wenn die Gutachten nicht als Dienstaufgabe, sondern - wie bisher - in Nebentätigkeit erstellt werden. Für Fortbildungen fielen bei den Zentren für Psychiatrie jährlich zwischen 1,2 und 3,7 Tage je Mitarbeiter an. Dies liege im Rahmen der tariflichen Vorgaben.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 26.06.2008 von der Stellungnahme der Landesregierung Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Zentren für Psychiatrie haben alle vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt. Neben den nacherhobenen Beträgen konnten auch laufende Mehreinnahmen für die Zukunft erreicht werden. Da zur Gutachtenerstellung in Nebentätigkeit keine Berechnungen vorgelegt wurden, kann nicht beurteilt werden, ob diese Form der Gutachtenerstellung für die Zentren für Psychiatrie tatsächlich wirtschaftlicher ist.
Parlamentsdokumentation