[45] Zuwendungen des Landes zu ambulanten Hilfen für Behinderte und ihre Angehörigen
Der Rechnungshof berichtete, die Förderung von ambulanten Hilfen für Behinderte und ihre Angehörigen durch das Land sei mangelhaft geregelt und unzureichend umgesetzt. Unter anderem gab es keine klare Abgrenzung zu Leistungen der Pflegekassen oder der Kommunen. Als Folge erhielten Träger jahrelang überhöhte Zuwendungen.
Der Rechnungshof hielt das ursprüngliche Ziel einer flächendeckenden Grundversorgung seit vielen Jahren für erreicht. Daher sei angezeigt, das freiwillige Engagement des Landes für diese kommunale Aufgabe einzustellen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat sich für eine Fortsetzung der Förderung ausgesprochen. Zugleich hat er die Landesregierung ersucht, die Landesförderung zur vorrangigen Verantwortung der Kommunen klar abzugrenzen, anwendungssichere Richtlinien zu erlassen und für die Förderung leistungsbezogene Kriterien vorzuschreiben, welche eine Evaluation ermöglichen.
Außerdem wurde die Landesregierung aufgefordert, im Interesse klarer Förderstrukturen die vom Land zu fördernden Maßnahmen klar gegenüber denen der Sozialhilfeträger abzugrenzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, der Landtagsbeschluss werde weitgehend durch eine neue Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 01.01.2006 umgesetzt. Insbesondere werde auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt, eine klare Beschreibung der förderfähigen Betreuungsmaßnahmen vorgenommen und die Landesförderung ab 2009 von einer kommunalen Mitfinanzierung abhängig gemacht. Des Weiteren werde der Verwendungsnachweis um Angaben erweitert, die eine Evaluation der Maßnahmen ermöglichten.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat die Vorschläge des Rechnungshofs nur teilweise in die neuen Förderrichtlinien eingearbeitet. Die Verwaltungsvorschrift ist weiter nur bedingt anwendungssicher, da der begünstigte Personenkreis der Fördermaßnahmen nicht eindeutig festgelegt ist. Konsequent wäre gewesen, die Förderung wegen Zielerreichung zu beenden.
Parlamentsdokumentation