[42] Förderung von Konversionsmaßnahmen

Denkschrift 2006 Beitrag Nr. 13 (Kapitel 0705)

Der Rechnungshof berichtete über unzureichende Vorgaben und Prüfungen der Bewilligungsbehörden bei Konversionsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsprogramm. Er zeigte auf, dass rentierliche Bereiche, z. B. Grundstücke mit sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen, nicht zur Mitfinanzierung von Konversionsmaßnahmen verwendet wurden. In einigen Fällen deckten die sanierungsbedingten Einnahmen ohne die Einrechnung der Städtebauförderung die zuwendungsfähigen Kosten. Bei der damit erreichten Rentierlichkeit der Maßnahmen verblieben diese überschüssigen Zuwendungen größtenteils bei den Kommunen und wurden zugunsten anderer Sanierungsmaßnahmen verwendet.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, künftig auch rentierliche Bereiche in das Sanierungsgebiet und somit in die Abrechnung einzubeziehen. Mittelrückgaben infolge der Rentierlichkeit oder etwaiger Abrechnungsüberschüsse sollen vorrangig der allgemeinen Verfügungsmasse der Städtebauförderung zugeführt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass die Regierungspräsidien angewiesen wurden, entsprechend zu verfahren.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Künftig sollen die voraussichtlich rentierlichen Bereiche in die Förderung einbezogen werden. Durch die Rückführung von Fördermitteln aus Konversionsmaßnahmen in die allgemeine Verfügungsmasse der Städtebauförderung können diese dann zielgerichtet für dringende Maßnahmen eingesetzt werden.

Parlamentsdokumentation