[41] Förderung von Existenzgründungen und Existenzfestigungen
Der Rechnungshof untersuchte das Förderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg“. Er stellte fest, dass es sich in die Breite entwickelt hatte, indem bei steigendem Darlehensvolumen und geringerem Mitteleinsatz der durchschnittliche Subventionswert seit 2001 sank. In einer Fragebogenaktion wurden geförderte Unternehmen und Kreditinstitute über ihre Erfahrungen befragt. 65 % der befragten Unternehmer gaben an, sie hätten ihr Vorhaben auch ohne zinsverbilligte Darlehen durchgeführt. Hieraus konstatierte der Rechnungshof einen hohen Mitnahmeeffekt unter Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Nach seiner Auffassung besteht ein erkennbares Spannungsfeld zwischen Bankgeschäft und Wirtschaftsförderung. Zudem sind die Beratungsdienstleistungen zu optimieren.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht jeweils zu prüfen, inwieweit die Förderungsmaßnahme mit dem Mittelstandsförderungsgesetz und den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung übereinstimmt. Des Weiteren solle die Regierung untersuchen, ob die Beratungsleistungen ihren Zweck erreichen. Schließlich solle sie die Empfehlungen zu einem effektiveren Einsatz der Fördermittel aufgreifen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat in ihrem Bericht das Ziel des Mittelstandsförderungsgesetzes unterstrichen. Durch die Förderung sollten leichter selbstständige Existenzen gegründet und gefestigt sowie mittelständische Unternehmen übernommen werden können. Die Zielerreichung bestätige eine Untersuchung des Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Deutschen Wirtschaft e. V. im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Danach stuften die befragten Gründer die Zinsverbilligung, die tilgungsfreien Jahre und die lange Zinsfestschreibung als besonders nützlich ein. Für die Förderung spräche zudem die hohe Überlebensrate der Unternehmen. Darin lägen auch die Zweckerfüllung im Interesse des Landes und somit auch die Übereinstimmung mit der Landeshaushaltsordnung (§ 23). Die wirtschaftlichen Verhältnisse und Perspektiven der Antragsteller würden vor einer Förderung geprüft. Die Programme seien modifiziert worden, um die Förderung zielgerichteter den konkreten Bedürfnissen anzupassen. Durch eine noch zu beauftragende wissenschaftliche Evaluation solle die Zweckerreichung der Beratungsleistungen für Existenzgründer überprüft werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Der Bericht der Landesregierung geht auf die grundsätzliche Frage des erkennbaren Spannungsfeldes zwischen Bankgeschäft und Wirtschaftsförderung nicht ein. Die Regierung stützt sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse des externen Gutachtens. Sie stellt die Umfrageergebnisse des Rechnungshofs in Frage, ohne dabei die unterschiedlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Die Studie kommt insbesondere durch anders lautende Fragestellungen hinsichtlich der Bedeutung des Zinssatzes zu anderen Ergebnissen.
Parlamentsdokumentation