[40] Förderung von Regionalmessen

Denkschrift 2005 Beitrag Nr. 13 (Kapitel 0702)

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Ziele des Messeleitbildes und die hierzu aufgestellten Kriterien mit den Fördermaßnahmen nur teilweise erfüllt wurden.

Entgegen gutachterlichen Empfehlungen förderte das Wirtschaftsministerium einen Flächenzuwachs von mehr als 100.000 m² bei festen Messehallen. Die Zuwachsraten bei einzelnen Messestandorten betrugen bis zu 180 %. Der Rechnungshof befürchtete durch die Multifunktionalität vieler geförderter Messeeinrichtungen ein Überangebot an festen Hallenflächen in diesem Veranstaltungssektor. Er sah in der Förderung einen Eingriff in den Messemarkt, der einen defizitären Wettbewerb unter den Messestandorten begünstigt. Das Wirtschaftsministerium solle künftig Investitionen nur fördern, wenn

-      keine negativen Auswirkungen auf den Messemarkt und die Wettbewerbssituation zu erwarten sind,

-      die betriebswirtschaftliche Rentabilität nachgewiesen ist und

ein besonderes strukturpolitisches und wirtschaftliches Interesse des Landes gegeben ist.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Feststellungen und Bewertungen im Falle künftiger Förderungen zu berücksichtigen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat zugesagt, sie werde die Feststellungen und Bewertungen des Rechnungshofs berücksichtigen, falls ein neues Förderprogramm aufgelegt werde. Dazu bestünde aktuell kein Anlass, da die Regionalmessen durch die erfolgreiche Umsetzung des Regionalkonzeptes wettbewerbsfähig seien und über hochwertige Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten verfügten.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs sollen berücksichtigt werden, falls ein neues Förderprogramm aufgelegt wird. In das laufende Programm werden sie nicht hineinwirken.

Parlamentsdokumentation