[38] Organisation und Aktivitäten eines Hafenunternehmens

Denkschrift 2007 Beitrag Nr. 21 (Kapitel 0620)

Die Hafenverwaltung Kehl ist eine zu 100 % vom Land getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, den ihr vom Land pachtweise überlassenen Rheinhafen Kehl zu betreiben. Einen Hafen zu betreiben, ist nicht Aufgabe des Landes. Daher empfahl der Rechnungshof, das Unternehmen weitgehend zu privatisieren bzw. zu kommunalisieren. Langfristig sollte das Land auch seine wertvollen Hafengrundstücke veräußern.

Unbeschadet der Frage einer Privatisierung bzw. Kommunalisierung des Rheinhafens Kehl forderte der Rechnungshof, dass das Hafenunternehmen kaufmännisch sinnvoll wirtschaften solle. Insbesondere sollten die Erbbauzinsen für die Hafengrundstücke um mehr als eine halbe Million Euro jährlich erhöht werden.

Parlamentarische Behandlung

Im Finanzausschuss hat die Empfehlung des Rechnungshofs zum Rückzug des Landes aus dem Rheinhafen Kehl keine Mehrheit gefunden. Anerkannt wurde, dass sich die Hafenverwaltung wirtschaftlich verhalten müsse.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat beschlossen, von den Darlegungen des Rechnungshofs in der Denkschrift Kenntnis zu nehmen.

Bewertung Zielerreichung

Der Rechnungshof bekam keine parlamentarische Unterstützung für seinen Vorschlag, das Land solle sich zumindest sukzessive aus dem Betrieb des Rheinhafens Kehl zurückziehen. Der Rechnungshof hat erreicht, dass das Landesunternehmen durch die Erhöhung der Erbbauzinsen künftig Mehrerlöse von mehr als einer halben Million Euro jährlich erzielen wird.

Parlamentsdokumentation