[34] Betätigungsprüfung bei einem Dienstleistungsunternehmen
Der Rechnungshof stellte fest, dass das landesbeteiligte Unternehmen direkt und indirekt ausschließlich für das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum tätig war. Er schlug vor, die Aufträge des Ministeriums zu verringern. Im Gegenzug sollte das Unternehmen Aufträge des einschlägigen Wirtschaftszweiges akquirieren. Zuwendungen an diesen Wirtschaftszweig sollten nicht mehr daran gekoppelt werden, dass die Projekte über das Dienstleistungsunternehmen abgewickelt werden. Weiter sprach sich der Rechnungshof dafür aus, die Höhe der Landesbeteiligung an dem Unternehmen deutlich zu reduzieren.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen weniger für das Land, sondern so weit wie möglich für den einschlägigen Wirtschaftszweig tätig werde. Auch solle die Koppelung von Zuwendungen eingestellt werden. Auf dieser Basis solle die Landesregierung überprüfen, ob noch ein wichtiges Interesse des Landes an der Beteiligung bestehe.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, das Auftragsvolumen des Landes an das Dienstleistungsunternehmen sei erheblich verringert worden. Das Land kopple Zuwendungen nicht mehr an eine Projektabwicklung über das Unternehmen. Weiter hat die Landesregierung dargelegt, weshalb sie die Beteiligungsvoraussetzung des wichtigen Landesinteresses weiterhin als erfüllt ansehe.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Da das Land inzwischen weniger Aufträge an das Unternehmen erteilt, wird der Landeshaushalt entlastet. Positiv ist auch, dass das Land Zuwendungen nicht mehr an eine Projektabwicklung über das Unternehmen koppelt. Der Vorschlag, die Höhe der Landesbeteiligung an dem Unternehmen zu reduzieren, wurde jedoch nicht umgesetzt.
Parlamentsdokumentation