[32] Einnahmen im Nachlassbereich
Die Amtsnotariate schöpften die Einnahmepotenziale im Nachlassbereich nicht aus. Durch den regelmäßigen Verzicht der Amtsnotare im badischen Rechtsgebiet auf die bundesweit übliche Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinverfahren blieben Einnahmemöglichkeiten von jährlich 4 Mio. € ungenutzt. Bei den Amtsnotaren im württembergischen Rechtsgebiet führte die Festsetzung zu niedriger Geschäftswerte zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,6 Mio. €.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Erschließung der Einnahmepotenziale umzusetzen, insbesondere
- auf die bundesweit einmalige Verfahrensweise bei der Abnahme eidesstattlicher Versicherungen im Erbscheinverfahren hinzuweisen,
- die sachgerechte Festsetzung der Geschäftswerte sicherzustellen und
sich bei der Novellierung des Kostenrechts gegen Einnahmeausfälle im Nachlassbereich auszusprechen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, sie habe die Beschlussempfehlungen des Landtags, soweit dies im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit möglich sei, in vollem Umfang umgesetzt.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Forderungen des Rechnungshofs zur Verbesserung der Einnahmesituation im Nachlassbereich wurden weitgehend umgesetzt. Das Justizministerium hat die Amtsnotare im badischen Rechtsgebiet auf ihre bundesweit einmalige Verfahrensweise hingewiesen. Über eine Änderung ihrer Verfahrensweise entscheiden die Amtsnotare in richterlicher Unabhängigkeit. Die Amtsnotare im württembergischen Rechtsgebiet haben die Empfehlungen des Rechnungshofs für eine sachgerechte Festsetzung der Geschäftswerte umgesetzt. Eine Novellierung des Kostenrechts auf Bundesebene steht noch aus.
Parlamentsdokumentation