[31] Personaleinsatz, Haftplatzsituation und Baumaßnahmen im Justizvollzug
Im Justizvollzug müssen 1.200 neue Haftplätze geschaffen werden, um die Anforderungen der neueren Rechtsprechung zu erfüllen. Der Rechnungshof forderte ein Gesamtkonzept, mit dem neben der Schaffung neuer Haftplätze auch personalintensive Anstalten zeitnah geschlossen werden sollten. Dabei soll das Personal nicht vermehrt werden. Personalintensive, meist kleine Justizvollzugsanstalten sollten durch Neubauten oder Anstaltserweiterungen ersetzt werden. Anstaltserweiterungen sind hinsichtlich der Personal- und Baukosten wirtschaftlicher als Anstaltsneubauten. Mit zunehmender Anstaltsgröße sinkt der Personalaufwand erheblich. Die dadurch eingesparten Personalkosten würden den Finanzierungsaufwand für die Ersatzbauten decken.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere ein Gesamtkonzept zur Schaffung neuer Haftplätze zu erarbeiten.
Weiter hat der Landtag der Landesregierung empfohlen, dem Rechnungshof im Vorfeld der Vergabe die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Teilprivatisierung des Betriebs der neuen Justizvollzugsanstalt Offenburg zur Verfügung zu stellen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass das Justizministerium ein Haftplatzentwicklungsprogramm bis zum Jahr 2015 vorgelegt habe. Es sehe Neubauten in Offenburg und Rottweil, Erweiterungsbauten an fünf Standorten und im Gegenzug die Schließung von 13 kleineren Anstalten vor. Somit würden im Saldo bis zu 1.200 Haftplätze entstehen. Mit Ausnahme von 58 neuen Stellen würde das Programm personalneutral umgesetzt, sofern für den Betrieb in Offenburg und Rottweil ein teilprivatisiertes Modell gewählt werde.
Weiter gehe die Landesregierung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Teilprivatisierung des Betriebs in der Justizvollzugsanstalt Offenburg nach Berücksichtigung von Hinweisen des Rechnungshofs noch von einem Kostenvorteil von knapp 4 % oder knapp 1 Mio. € in fünf Jahren aus.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Das Haftplatzentwicklungsprogramm greift die Hauptforderung des Rechnungshofs nach Schließung kleinerer, unwirtschaftlicher Anstalten und Konzentration auf größere Anstalten auf. Die Personalanforderungen des Justizministeriums sind für den Rechnungshof überwiegend nachvollziehbar. Die Ansätze für die Anstaltserweiterung in Stuttgart und den Neubau in Rottweil sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen mit dem Ziel einer Reduzierung überprüft werden.
Der Rechnungshof sieht bei der Teilprivatisierung des Betriebs in der Justizvollzugsanstalt Offenburg weitere Kostenrisiken für das Land.
Parlamentsdokumentation