[30] Einweisungskommission bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart war eine Kommission zur Einweisung von Gefangenen in die Justizvollzugsanstalten eingerichtet. Für die bei der Kommission im Prüfungszeitpunkt eingesetzten 4,2 Personalstellen fielen jährliche Personalkosten in Höhe von 324.000 € an. Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass diese Kommission für die wenigen individuellen Einweisungsentscheidungen, die Belegungssteuerung der Anstalten und die Vollzugsgestaltung nicht mehr erforderlich war. Er empfahl, die Einweisungskommission aufzulösen und die Personalstellen einzusparen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, ein Konzept für die Auflösung der Einweisungskommission bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart zu erarbeiten.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Einweisungskommission zum 31.12.2004 aufgelöst worden sei. Die Strafgefangenen würden seither nach einem neuen Vollstreckungsplan eingewiesen. Vom zuletzt bei der Einweisungskommission eingesetzten Personal seien Mitte 2005 zunächst zwei Stellen ersatzlos entfallen. Aus Sicht des Justizministeriums könnten insgesamt lediglich 3,2 statt 4,2 Personalstellen eingespart werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Hauptforderung des Rechnungshofs nach Auflösung der Einweisungskommission wurde erfüllt. Der Rechnungshof hatte alle bisherigen 4,2 Stellen für entbehrlich gehalten, das Justizministerium jedoch einen Bedarf von noch einer Personalstelle geltend gemacht. Der Verbleib der einen Personalstelle kann akzeptiert werden.
Parlamentsdokumentation