[28] Struktur der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Sportselbstverwaltung gliedert sich in den überregionalen Landessportverband sowie in drei regionale Sportbünde: Den Badischen Sportbund Freiburg, den Badischen Sportbund Nord und den Württembergischen Landessportbund.
Eine Untersuchung des Rechnungshofs ergab, dass eine Fusion zu keiner signifikanten Kostenreduzierung führen würde. Eine Zusammenführung der regionalen Sportbünde drängte sich daher aus haushaltswirtschaftlicher Sicht nicht auf. Das Kultusministerium und die Sportorganisation erhoben gegen die Feststellungen des Rechnungshofs keine Einwendungen.
Parlamentarische Behandlung
Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport sowie der federführende Finanzausschuss haben dem Landtag übereinstimmend empfohlen, von der Beratenden Äußerung ohne weitere Berichterstattung durch die Landesverwaltung Kenntnis zu nehmen. Der Landtag hat von der Beratenden Äußerung Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Prüfung wurde auf Anregung des Finanzausschusses durchgeführt. Wegen der verfassungsrechtlich verbürgten Autonomie der Sportselbstverwaltung konnte der Rechnungshof nur prüfen, ob die Sportspitzenorganisationen die öffentlichen Gelder wirtschaftlich verwenden. Ob andere als wirtschaftliche Gründe Zusammenschlüsse von Sportspitzenorganisationen nahe legen, ist von der Politik und der Sportselbstverwaltung zu entscheiden.
Im Übrigen hätten organisatorische Veränderungen bei der Sportselbstverwaltung keine unmittelbare Auswirkung auf die Höhe des Landeszuschusses. Denn diese Mittel werden unabhängig von der bestehenden Organisationsform, der Aufgabenerfüllung und den tatsächlichen Kosten der Sportorganisation gewährt.
Parlamentsdokumentation