[27] Zuschüsse an internationale Schulen

Denkschrift 2005 Beitrag Nr. 9 (Kapitel 0435)

Mehrere internationale Schulen ergänzen das öffentliche Schulangebot in Baden-Württemberg. Sie vermitteln einen internationalen Schulabschluss, die Unterrichtssprache ist Englisch oder Japanisch. Ein Teil dieser Schulen erhielt im Hinblick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg laufende Finanzmittel für den Schulbetrieb entsprechend den allgemein bildenden Gymnasien in freier Trägerschaft; allein im Jahr 2004 waren es 2,4 Mio. €. Eine solche Förderung ist jedoch mit dem Privatschulgesetz nicht vereinbar. Auch handelt es sich nicht um Wirtschaftsförderung, wenn Schulen für den laufenden Schulbetrieb Landesmittel erhalten. Der Rechnungshof schlug daher vor, eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Förderung der internationalen Schulen zu schaffen oder die Zuwendung einzustellen.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und die künftige Förderung internationaler Schulen seinen Beschlüssen vorbehalten.

Reaktion der Landesregierung

Die Zuständigkeit für die Förderung ist im Jahr 2007 vom Kultus- auf das Wirtschaftsministerium übergegangen. Das Wirtschaftsministerium hat ein entsprechendes Förderkonzept erarbeitet. Über die vom Landtag im Haushaltsplan veranschlagten Mittel darf erst nach Beschluss des Ministerrats verfügt werden. Sie betragen für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 1,17 Mio. €.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung ist mit ihren Maßnahmen der Intention des Rechnungshofs weitestgehend gefolgt. Den Zuschüssen an internationale Schulen liegt nun ein Konzept der Wirtschaftsförderung zugrunde.

Parlamentsdokumentation