[25] Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz
Der Rechnungshof stellte im Jahr 2004 Einsparmöglichkeiten bei den Zuwendungen zur Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz, vor allem bei den Zuschüssen an Verbände der Vertriebenen und Spätaussiedler sowie für Maßnahmen der Pflege von Kulturgut in und aus deren Herkunftsgebieten, fest.
Er forderte einen stärkeren Eigenmitteleinsatz der Verbände, um das Fördervolumen zu reduzieren. Außerdem bemängelte er den weit gesteckten Rahmen der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschrift, der weder eine Steuerung noch eine besondere Akzentuierung der Förderung zulasse. Er forderte deshalb, den Förderkatalog zu komprimieren. Schließlich empfahl er der Landesregierung zu prüfen, ob die Förderung nach so vielen Jahrzehnten, in denen die Kulturarbeit unterstützt wurde, sowie mit Blick auf den derzeitigen Bestand der Vertriebenengeneration und die gravierenden politischen Veränderungen in Osteuropa noch in bisheriger Weise fortgeführt werden sollte.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofs - mit Ausnahme des Vorschlags, das Fördervolumen zu kürzen - umzusetzen und die Fördermittel flexibel und projektorientiert einzusetzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Förderung auf Basis modifizierter Richtlinien künftig nach wechselnden Schwerpunkten ausgerichtet werde. Die Einrichtungen würden stärker als bisher in einer „Arbeitsgemeinschaft Kultur“ zusammenarbeiten, ihre finanziellen Grundlagen seien durch die Beteiligung anderer Bundesländer und gestraffter Strukturen konsolidiert worden.
Die institutionelle Förderung der Landsmannschaft Berlin-Mark Brandenburg werde im Jahr 2007 eingestellt, die Förderung der zerstreuten evangelischen Ostkirchen im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschland sei bereits im Jahr 2005 eingestellt worden.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Zwar ist der Landtag der Empfehlung des Rechnungshofs, die Zuwendungsmittel für die Jahre 2005 und 2006 um jeweils 5 % zu kürzen, nicht gefolgt. Die beschriebenen Maßnahmen der Landesregierung sind jedoch im Sinne des Rechnungshofs. Sie dürften zu einem effizienteren Mitteleinsatz bei der Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz führen. Wenngleich in einigen Teilen noch klare Vorgaben fehlen und insoweit das Informationsbedürfnis des Landtags möglicherweise nicht ausreichend abgedeckt ist, lässt die Stellungnahme der Landesregierung doch erkennen, dass inzwischen „Bewegung“ in die Förderung der Kulturarbeit zugunsten des Landeshaushalts gekommen ist.
Parlamentsdokumentation