[24] Fehlende Voraussetzungen für die Förderung eines kommunalen Straßenbauvorhabens

Denkschrift 2007 Beitrag Nr. 14 (Kapitel 0326)

Der Rechnungshof prüfte die beabsichtigte Förderung einer Gemeindeverbindungsstraße mit einem Zuwendungsbetrag von 358.000 €. Die Straße sollte zugleich das Verkehrsaufkommen einer geplanten Freizeitanlage aufnehmen. Da die Fördervoraussetzungen nach dem früheren Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht erfüllt waren, empfahl der Rechnungshof, von der Förderung abzusehen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Darlegungen des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung beabsichtigte zwar, das Vorhaben zu fördern. Die Gemeinde hat aber keinen Förderantrag für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße eingereicht, da der Investor mittlerweile von der Errichtung der Freizeitanlage Abstand genommen hat.

Parlamentsdokumentation