[23] Amphibienschutz an Straßen

Denkschrift 2006 Beitrag Nr. 9 (Kapitel 0326)

Um Beeinträchtigungen für Natur- und Landschaftsschutz gering zu halten, baut die Straßenbauverwaltung u. a. Schutzanlagen, die Amphibien bei ihren Wanderungen eine sichere Querung der Straßen ermöglichen sollen.

Der Rechnungshof stellte fest, dass diese Anlagen in Planung, Bauausführung und Unterhaltung Defizite aufwiesen und teilweise wirkungslos waren. Er empfahl, die Defizite zu beseitigen und zwischen Straßenbau- und Naturschutzverwaltung enger zusammenzuarbeiten.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Anregungen des Rechnungshofs zügig umzusetzen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass die Straßenbauverwaltung die Naturschutzverwaltung beim Amphibienschutz umfassend beteilige. Weiterhin sei bei Dienst- und Fachbesprechungen der Straßenbauverwaltung auf die vom Rechnungshof aufgezeigten Defizite hingewiesen worden. Die Straßenbauverwaltung werde ihre Mitarbeiter gezielt zum Thema „Amphibienschutz an Straßen“ fortbilden und mit Merkblättern und Broschüren unterstützen.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Durch ein Bündel von Maßnahmen wird die Straßenbauverwaltung dazu angehalten, Amphibienschutzanlagen wirtschaftlich zu bauen und ordnungsgemäß zu unterhalten.

Parlamentsdokumentation