[22] Unzulässige Förderung im kommunalen Straßenbau

Denkschrift 2005 Beitrag Nr. 17 (Kapitel 0326)

Der Rechnungshof kritisierte die Förderung von Vorhaben im kommunalen Straßenbau. Diese hatten häufig den Charakter reiner Anliegerstraßen oder waren nicht für den gesamten Straßenverkehr nutzbar. An den Beispielen einer durch eine Schranke abgesperrten Straße und einer mit Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschilderten innerörtlichen Hauptverkehrsstraße wurde dies aufgezeigt. Eine Zuwendung hätte in beiden Fällen nicht gewährt werden dürfen.

Der Rechnungshof empfahl zu prüfen, ob die Zuwendungsbescheide aufzuheben sind. Weiterhin forderte er, künftig bereits bei der Prüfung des Antrags Anlieger- und Erschließungsstraßen konsequent von einer Förderung auszuschließen. Ferner sollte unter Beachtung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Kriterien eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, den Vorschlag des Rechnungshofs umzusetzen und ihm über das Veranlasste zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Bewilligungsstellen erneut darauf hingewiesen wurden, dass Anlieger- und Erschließungsstraßen ausdrücklich von einer Förderung ausgenommen sind. Straßenbauprojekte sind nach deren Abschluss auch darauf hin zu überprüfen, ob das Förderziel erreicht wurde.

Das damalige Verkehrsministerium habe in den kritisierten Fördervorhaben reagiert. Bei einem Vorhaben sei der Zuwendungsbescheid zurückgenommen worden. Im anderen Fall habe der Vorhabensträger die förderschädlichen Verkehrsbeschränkungen beseitigt und für den Zeitraum zwischen Schlusszahlung und Beseitigung der Verkehrsbeschränkung eine Verzinsung des Zeitwerts der vom Land geleisteten Fördermittel geleistet.

Die weiteren Empfehlungen des Rechnungshofs zur Erfolgskontrolle sollen in die Nachfolgeregelung zum bisherigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Die Bewilligungsstellen wurden auf die genaue Prüfung der Fördervoraussetzungen hingewiesen. In den geprüften Beispielsfällen wurden entsprechende Korrekturen vorgenommen.

Es bleibt abzuwarten wie die Erfolgskontrolle der Fördervorhaben in der Nachfolgeregelung umgesetzt wird.

Parlamentsdokumentation