[21] Bewilligungsverfahren im kommunalen Straßenbau

Denkschrift 2001 Beitrag Nr. 19 (Kapitel 0326)

Den seit Jahren sinkenden Fördermitteln im kommunalen Straßenbau steht eine nahezu konstant hohe Zahl an Förderanträgen gegenüber. Der Rechnungshof empfahl, die Vorhaben vor der Bewilligung intensiv auf Dringlichkeit und Notwendigkeit zu prüfen und sukzessiv für Fördertatbestände Pauschalen einzuführen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen und über die Erfahrungen mit der Pauschalierung zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat zuletzt im Jahr 2007 berichtet, dass die Pauschalierung bei Förderleistungen in der Mehrheit der Fälle zur Verwaltungsvereinfachung beitrage. Pauschalen seien seit 2003 in allen geeigneten Fällen angewandt worden, wie beispielsweise beim kombinierten Geh- und Radwegbau. Pauschalbeträge sollen neben der Festbetrags- und Anteilsfinanzierung in die Nachfolgeregelung zum bisherigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass die Pauschalierung keinen Einschnitt für die Vorhabensträger bedeutet und die Förderabwicklung der Bewilligungsstellen vereinfacht hat.

Parlamentsdokumentation