[20] Controlling im Schienenpersonennahverkehr
Gemeinsam mit dem damals zuständigen Verkehrsministerium entwickelte der Rechnungshof ein Controllingsystem zur Steuerung des jährlichen Mitteleinsatzes von 700 Mio. € beim Schienenpersonennahverkehr. Wenn das Controllingsystem konsequent angewandt wird, lässt sich der Schienenpersonennahverkehr besser gestalten.
Das Controllingsystem besteht aus einem betriebswirtschaftlichen und einem verkehrswirtschaftlichen Baustein. Der verkehrswirtschaftliche Teil berücksichtigt, wie sich die Fahrgastnachfrage bezogen auf das ausgegebene Geld, die Einwohnerzahlen und die Qualität der Straßenverbindungen entwickelt. Der betriebswirtschaftliche Teil liefert Aussagen zu den Linienergebnissen. Hiermit können zum einen bei Ausschreibungen für das Land wirtschaftliche sinnvolle Linienzuschnitte gewählt und Obergrenzen für die Zuwendungen überschlägig ermittelt werden. Zum anderen bietet das Linienerfolgscontrolling die Möglichkeit, umgesetzte Vorhaben zu steuern.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, über die Einführung und Umsetzung des Controllings im Schienenpersonennahverkehr zu berichten. Der Finanzausschuss hat sich seit 2001 in fünf Sitzungen mit diesem Thema befasst.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat dem Landtag bis 2006 jährlich über die eingeleiteten Arbeitsschritte und realisierte nachfrageorientierte Anpassungen der Schienenverkehrsleistungen berichtet.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den letzten Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Auf der Grundlage des Controllingsystems bestellte das Land 2004/2005 schwach besetzte Züge im Umfang von 10 Mio. € bei der Deutschen Bahn AG ab. Auf das Controllingsystem wurde auch zurückgegriffen, als das Angebot 2006 wegen der gekürzten Regionalisierungsmittel reduziert werden musste.
Das Controllingsystem soll für die in den kommenden Jahren anstehenden Ausschreibungen von Schienenverkehrsleistungen eingesetzt werden.
Parlamentsdokumentation